383/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 10.07.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschliessungsantrag
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einführung eines Inklusionsfonds
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und Beruf – ein Anspruch, der in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert und von Österreich ratifiziert wurde. Um diese Teilhabe in der Praxis zu ermöglichen, braucht es konkrete und verlässliche Unterstützung: Persönliche Assistenz in der Schule und am Arbeitsplatz ist hierfür ein zentrales Instrument.
Trotz der breiten politischen Zustimmung zur Notwendigkeit inklusiver Strukturen fehlt es weiterhin an einer ausreichenden Finanzierung. Daher braucht es die Einrichtung eines Inklusionsfonds in der Höhe von 500 Millionen Euro jährlich, um Persönliche Assistenz flächendeckend und bedarfsgerecht sicherzustellen.
Das aktuelle Budgetloch darf nicht als Vorwand dienen, grundlegende Rechte weiterhin zu verweigern. Inklusion ist kein Luxus, sondern eine Frage der Gerechtigkeit, der Menschenwürde und der Verfassungs- sowie Menschenrechts-konformität. Es ist höchste Zeit, dass dieser Anspruch mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet und umgesetzt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche gesetzliche Regelungen für mehr Inklusion für Menschen mit Behinderungen mit folgenden Maßnahmen umfasst:
· Unbürokratische Direktzahlungen: Statt komplizierter Antragsverfahren soll der Fonds eine direkte und einfache Auszahlung ermöglichen.
· Finanzierung der Persönlichen Assistenz: Der Fonds soll insbesondere Leistungen zur Persönlichen Assistenz in Schule und Beruf abdecken, um Chancengleichheit zu gewährleisten.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.