384/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 10.07.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Pflegescheck und Förderung der Pflege daheim

 

 

Die überwiegende Mehrheit pflegebedürftiger Menschen in Österreich wird zu Hause betreut – oft unter großem persönlichem, organisatorischem und finanziellem Aufwand durch Angehörige und mobile Pflegekräfte. Diese Form der Pflege stellt nicht nur den Wunsch vieler Betroffener nach einem Leben in vertrauter Umgebung sicher, sondern entlastet zugleich das stationäre Pflegesystem erheblich, was sich auch als massiv kostenschonend erweist. Notwenige Sparmaßnahmen im Zuge des Budgetdefizits dürfen daher nicht das Pflegesystem – vor allem nicht pflegende Angehörige treffen. Dennoch erfährt die häusliche Pflege bislang nicht die Anerkennung und Unterstützung, die ihrer gesellschaftlichen Bedeutung entspricht.

 

Um dieser Realität gerecht zu werden und die Wahlfreiheit pflegebedürftiger Menschen zu stärken, ist die gezielte Förderung der Pflege daheim durch die Einführung eines Pflegeschecks geboten. Dieser soll pflegende Angehörige und in der häuslichen Pflege tätige Personen finanziell entlasten und gleichzeitig durch bei Bedarf zu buchende Zusatzleistungen eine flexible, bedarfsgerechte Unterstützung sicher-stellen. Es ist nicht selbstverständlich, dass die Pflege in Österreich auf den Schultern pflegender Angehöriger lastet. Die häusliche Pflege muss als zentraler Pfeiler unseres Pflegesystems anerkannt werden. Pflegende Angehörige müssen endlich finanziell entlastet und politisch gestärkt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche gesetzliche Regelungen für eine gerechte Pflege daheim mit folgenden Maßnahmen umfasst:

·           Einführung eines Pflegeschecks in Höhe von 1.500 Euro als Ergänzung zum Pflegegeld

·           Abschaffung des faktischen Pflegeregresses in der häuslichen 24-Stunden Pflege

·           Erhöhung des Pflegegeldes um 50 % für Pflege zu Hause ab Stufe 3

·           Garantierte Valorisierung des Pflegegeldes“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.