387/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 10.07.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
betreffend Basisfinanzierung für medizinische Selbsthilfegruppen
Medizinische Selbsthilfegruppen in Österreich leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Unterstützung von Menschen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder psychischen Belastungen. Sie fördern den Erfahrungsaustausch, stärken Selbst-bestimmung und Lebensqualität der Betroffenen und entlasten gleichzeitig das Gesundheitssystem durch präventive, beratende und alltagsnahe Begleitung. Trotz ihrer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung fehlt es vielen dieser Gruppen an einer gesicherten finanziellen Grundlage – sie sind oft auf kurzfristige, projektbezogene Förderungen angewiesen, die ihre langfristige Arbeit erschweren.
Beispiele für engagierte medizinische Selbsthilfeorganisationen in Österreich sind etwa die „Selbsthilfe Darmkrebs“, die „Österreichische Rheumaliga“, der Verein „chronischKrank“ Österreichische Lungenunion“, die „Diabetes Selbsthilfe Österreich“, die „Multiple Sklerose Gesellschaft Österreich“, sowie viele regionale und krankheitsspezifische Gruppen unter dem Dach der „ARGE Selbsthilfe Österreich“ oder der Selbsthilfegruppen der einzelnen Bundesländer.
Um die kontinuierliche, unabhängige und niedrigschwellige Arbeit medizinischer Selbsthilfeorganisationen langfristig zu sichern, fordern wir die Schaffung einer verlässlichen Basisfinanzierung über den Gesundheitsreformfonds. Dieser mit ca. 500 Millionen Euro ausgestattete Fonds verfolgt das zentrale Ziel, die gesundheitliche Versorgung in Österreich nachhaltig zu stärken. Gerade im Bereich der Prävention zeigt sich: Jeder investierte Euro zahlt sich mehrfach aus – gesundheitlich wie volkswirtschaftlich. Umso bemerkenswerter ist es, dass die Mittel für präventive Maßnahmen in der österreichischen Gesundheitspolitik bislang nur in äußerst bescheidenem Ausmaß zur Verfügung stehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Basisfinanzierung von Patientenvertretungen und Selbsthilfegruppen aus den Mitteln des Gesundheitsreformfonds von jährlich 10 Millionen Euro sicherstellt.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.