389/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 10.07.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schutz der Privatsphäre im Pflegeheim
Artikel 8 EMRK schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz. Der Schutz der Privatsphäre ist von diesem verfassungsrechtlich verankerten Grundrecht umfasst und muss gerade auch im Pflegekontext uneingeschränkt gelten. Die Praxis, hohe Zuschläge für Einzelzimmer in Heimen zu verlangen, widerspricht diesem Prinzip, zumal sich Heimbewohner dadurch die Privatsphäre teuer „erkaufen“ müssen. Das Recht auf Privatsphäre soll auch im Heim gesetzlich abgesichert sein – unabhängig von der wirtschaftlichen Situation einer Person. Unzumutbare Zusatzkosten sind zu deckeln und alternative Pflegeformen wie etwa häusliche Betreuung durch gezielte Fördermodelle zu stärken. Die Menschenwürde muss auch im Alter uneingeschränkt gesichert sein.
Einzelzimmer in Pflegeheimen sind für viele ältere Menschen kaum leistbar. Zuschläge von bis zu 457 Euro im Monat stellen vor allem für Menschen mit geringem Einkommen eine massive Belastung dar.[1]
Am sinnvollsten und menschlichsten ist grundsätzlich die Pflege zuhause – in der gewohnten Umgebung der Pflegebedürftige, im Kreis der eigenen Familie. Pflege-heime sollten nicht die Regel, sondern die letzte Alternative sein, zumal die Heimbetreuung nicht nur für die Betroffenen oft belastend ist, sondern der öffentlichen Hand auch hohe Kosten verursacht.
Ein Strategiewechsel in der Pflegepolitik ist dringend notwendig. Investitionen in Übergangspflege, Case Management und mobile Pflegedienste würden Angehörige entlasten und die Lebensqualität deutlich erhöhen. Die bisherigen politischen Maßnahmen sind jedoch unzureichend.
Ein Blick in die Steiermark zeigt, dass eine Obergrenze für Heimkosten keine Unmöglichkeit darstellt: die maximalen Kosten für ein Einzelzimmer liegen bei 8,80 Euro pro Tag, für Mindestpensionisten sogar darunter.[2]
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, um die Zuschläge für Einzelzimmer in Pflegeheimen auf ein angemessenes und leistbares Maß im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Pflegeheimbewohner nach Vorbild des Landes Steiermark zu deckeln, um den Bewohnern von Pflegeeinrichtungen ausreichend Privatsphäre im Sinne des Rechts auf Privat- und Familienleben zu sichern.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.