391/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 10.07.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA, Mag. Harald Schuh

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kostenexplosion bei nachhaltiger Fernwärmeerzeugung verhindern!

 

 

Die Europäische Kommission plant, ab dem Jahr 2028 die thermische Verwertung von Siedlungsabfällen in das EU-Emissionshandelssystem einzubeziehen. Dies würde zur Bepreisung von CO-Emissionen aus der Müllverbrennung führen – und damit auch die Fernwärmeerzeugung aus dieser Quelle verteuern. Diese Maßnahme ist jedoch weder ökologisch sinnvoll noch sozial tragbar. Berechnungen zeigen einen zu erwartenden Preisanstieg von etwa 40% und damit eine Kostenexplosion.

 

1.    Thermische Abfallverwertung ist Teil der Lösung – nicht des Problems

Abfallverbrennungsanlagen (Waste-to-Energy, WtE) sind ein unverzichtbarer Bestand-teil moderner Kreislaufwirtschaft und Daseinsvorsorge. Sie gewährleisten die sichere und umweltgerechte Behandlung von nicht recyclingfähigen Rest- und Problemstoffen, etwa kontaminierten Kunststoffen oder medizinischem Abfall. Gleichzeitig tragen sie durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung zur umweltfreundlichen Versorgung mit Fernwärme und Strom bei.

 

2.    Abwärme aus der Verbrennung ist unvermeidbar – und nachhaltig nutzbar

Die bei der Müllverbrennung entstehende Abwärme fällt zwangsläufig an. Wird sie zur Fernwärmeerzeugung genutzt, ersetzt sie fossile Heizsysteme und spart zusätzliche Emissionen. Diese Nutzung ist bereits heute in Österreich und Deutschland ein wichtiger Baustein der Wärmewende. In Städten wie Wels deckt die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen beinahe den gesamten Fernwärmebedarf und erzeugen gleichzeitig große Mengen an Strom.

 

3.    CO-Bepreisung dieser Wärme wäre widersprüchlich und kontraproduktiv

Im Rahmen der nationalen Wärmeplanung und des Gebäudeenergiegesetzes gilt diese Abwärme als CO-frei. Ihre gleichzeitige Belastung mit CO-Kosten über das EU-ETS wäre nicht nur widersprüchlich, sondern gefährlich: Sie würde Fernwärme verteuern, Investitionen gefährden und letztlich Anreize für die Rückverlagerung von Abfällen in klimaschädliche Deponien setzen.

 

4.    Keine verursachergerechte Umlage möglich – soziale Härten drohen

Die Zusammensetzung von Siedlungsabfall ist nicht beeinflussbar – und eine verursachergerechte CO-Bepreisung daher nicht möglich. Die entstehenden Mehrkosten würden pauschal über die Müll- und Fernwärmegebühren an alle Haus-halte weitergegeben, unabhängig vom individuellen Konsumverhalten. Besonders betroffen wären sozial schwächere Bevölkerungsgruppen.

 

5.    Gefahr für die Kreislaufwirtschaft und Investitionsunsicherheit

Ohne ein „Level Playing Field“ für alle Entsorgungswege (z. B. Deponierung, chemisches Recycling) entstehen Wettbewerbsverzerrungen. Eine pauschale ETS-Belastung der thermischen Verwertung gefährdet Investitionen, schwächt die kommunale Planungssicherheit und behindert die Transformation zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Eine Verlagerung von der thermischen Verwertung hin zur Deponierung würde nicht nur die Kreislaufwirtschaft schwächen, sondern auch die Methanemissionen erhöhen – ein Treibhausgas mit 80-fach höherem Erwärmungs-potenzial als CO.

 

Wie von Experten wie Thomas Kriegner klar dargelegt wurde, führt diese Maßnahme nicht zur Emissionsreduktion, sondern im Gegenteil zu einer umweltschädlichen Verlagerung von Abfall in Länder mit wesentlich schlechteren Entsorgungsstandards. Anstatt die modernste Müllverwertung – wie etwa in Wels - zu bestrafen, sollten diese klimafreundlichen Anlagen als Teil der Lösung anerkannt werden.[1]

 

Die thermische Verwertung von Abfällen liefert nicht nur sichere und emissionsarme Entsorgung, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energie-versorgung. Eine CO-Bepreisung dieser Art gefährdet diese Versorgung und konterkariert die bisherigen Fortschritte in der Emissionsvermeidung.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, die CO2-Besteuerung von Haus- und Gewerbemüll zu verhindern und kostengünstige Fernwärmeerzeugung aus thermischer Reststoffverwertung sicherzustellen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Umweltausschuss zuzuweisen.



[1]   https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/wels/wird-muellverbrennung-besteuert-ab-2028-droht-gebuehrenexplosion;art67,4063596 (abgerufen am 09.07.2025)