394/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 10.07.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Ricarda Berger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Wiedereinführung der Valorisierung der Familienleistungen ab 2028 und Anpassung der Familienbeihilfe zur Verhinderung von Wertverlusten
Die automatische Valorisierung von Familienleistungen ist ein wesentliches Instrument zur Sicherung der Kaufkraft und trägt maßgeblich zur sozialen Absicherung von Familien bei. Sie gewährleistet, dass die Höhe der Leistungen mit der Inflation Schritt hält und reale Einkommensverluste vermieden werden. Besonders Familien mit geringem Einkommen, für die staatliche Unterstützungsleistungen einen bedeutenden Teil des Haushaltsbudgets ausmachen, profitieren davon.
Die Familienbeihilfe ist mehr als eine Sozialleistung für Bedürftige. Es handelt sich um eine bewusste Förderung von Familien, welche die Zukunft unseres Landes darstellen und soll zudem jungen Eltern finanziell unter die Arme gegriffen werden, damit diese mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen zu können, was für deren Entwicklung unstrittig von Vorteil ist.
Die im Bundesfinanzrahmen vorgesehene Aussetzung der Valorisierung zentraler Familienleistungen für die Jahre 2026 und 2027 bedeutet faktisch eine Kürzung dieser Leistungen, zumal die Inflation und die Teuerungen – insbesondere bei Wohn- und Energiekosten – erbarmungslos steigen. Diese Sparmaßnahme erhöht das Risiko von Kinder- und Familienarmut und belastet insbesondere Haushalte, die bereits von steigenden Lebenshaltungskosten betroffen sind. Frauen sind hiervon in besonderem Maße betroffen, da sie den Großteil der Bezieherinnen von Familienleistungen ausmachen.
Die Aussetzung der Valorisierung für zwei Jahre bedeutet jedoch nicht nur, dass die Leistungen für zwei Jahre kürzer bemessen sind. Selbst wenn die Valorisierung 2028 wiedereingeführt wird, liegen die Familienleistungen dann auf demselben Niveau wie im Jahr 2026, wenngleich die Inflation in diesen beiden Jahren keine Pause macht. Das zweijährige Aussetzen zur Folge, dass die Leistungen dauerhaft unter dem derzeitigen Niveau bleiben – Familien werden sohin langfristig weniger unterstützt und gefördert.
Um die Kaufkraft der Familienbeihilfe während der Aussetzung der Valorisierung zu erhalten, ist es notwendig, bei der Wiedereinführung eine um die zwei Jahre „bereinigte“ Anpassung vorzunehmen, um den Wertverlust für die restliche Laufzeit zu verhindern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie, wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Valorisierung der Familienbeihilfe ab dem Jahr 2028 wieder in Kraft tritt und bei Wiedereinführung der Valorisierung eine um die Valorisierung zweier Jahre angepasste Erhöhung der Familienbeihilfe vorgenommen wird, um den Wertverlust über die restliche Laufzeit zu verhindern.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.