396/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 11.07.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Harald Thau, MMag. DDr. Hubert Fuchs
und weiterer Abgeordneter
betreffend Automatische NoVA-Befreiung für Feuerwehren
In Österreich gibt es 4.767 Feuerwehren, darunter 4.450 Freiwillige Feuerwehren, die im Jahr 2024 knapp 250.000 technische Einsätze – von Pumparbeiten bei Über-flutungen bis hin zu Einsätzen bei Verkehrsunfällen – im Dienste der Allgemeinheit absolviert haben.[1] Rund 355.000 Menschen engagieren sich in Österreich ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für Sicherheit und Katastrophenschutz.
Feuerwehrfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge oder Anhänger, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Verwendung für Feuerwehren bestimmt sind. Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend, d.h. zu mehr als 80 Prozent als Feuerwehrfahrzeuge verwendet werden, sind derzeit von der NoVA im Wege der Vergütung (§ 12 iVm § 3 Abs. 3 Z 7 NoVAG 1991) befreit.
Die aktuelle gesetzliche Regelung, dass die Freiwilligen Feuerwehren die NoVA vorerst zahlen müssen und sich diese erst im Anschluss rückvergüten lassen können, bedeutet einen nicht unerheblichen und vermeidbaren bürokratischen Mehraufwand. Zudem muss die NoVA, die mittlerweile einen nicht unbeträchtlichen Anteil bei der Anschaffung eines Fahrzeuges darstellt, von den Feuerwehren vorfinanziert werden.
Zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher eine automatische Befreiung von Feuerwehrfahrzeugen von der NoVA sichergestellt wird.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Finanzausschuss zuzuweisen.
[1] https://www.bundesfeuerwehrverband.at/2025/03/06/oesterreichs-feuerwehren-leistungsstaerker-denn-je/