398/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 11.07.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Ricarda Berger, Maximilian Weinzierl

und weiterer Abgeordneter

betreffend Automatische Krankenversicherung für Kinder und Jugendliche in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe

 

 

Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der vollen Erziehung durch die Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, zählen zu den verletzlichsten Mitgliedern unserer Gesellschaft. Auch wenn es sich dabei zahlenmäßig nicht um eine sehr große Gruppe handelt,[1] wäre die automatische Absicherung dieser Kinder in der Kranken-versicherung für die betroffenen Einrichtungen und Familien eine große Unterstützung – und für die Kinder selbst ein existenzieller Schutz. Für Pflegeeltern, Sozial-pädagogen sowie die Einrichtungen, die diese Kinder aufnehmen, stellt dies zudem ein wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Wertschätzung und Verantwortung dar.

 

Der Großteil dieser in fremder Betreuung befindlichen Kinder und Jugendlichen (61,4 %) lebt in sozialpädagogischen Einrichtungen, während 38,4 % Pflegekinder -Kinder, die dauerhaft von anderen Personen als den leiblichen Eltern betreut und erzogen werden - sind.[2]

 

Wenn leibliche Eltern, deren Kind in eine Wohngemeinschaft oder Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen wird – sei es nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz oder dem Chancengleichheitsgesetz – selbst über keinen Krankenversicherungsschutz verfügen, ist in vielen Fällen auch das Kind nicht automatisch krankenversichert.

 

Pflegeeltern, zu denen ein kindesähnliches Naheverhältnis besteht, haben – ebenso wie leibliche oder Adoptiveltern – Anspruch auf Leistungen wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld. In der Regel ist für das Kind auch die Krankenversicherung abgesichert, da eine Mitversicherung über die Pflegeeltern möglich ist.

 

Anders stellt sich die Situation bei Kindern dar, die von der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe betreut werden und bei denen keine Mitversicherung über Eltern oder Pflegeeltern besteht. Zwar bemühen sich die Einrichtungen in der Praxis um eine möglichst rasche Versicherung der Kinder – ein gesetzlicher Automatismus besteht jedoch nicht.

 

Während beispielsweise Asylwerber oder Bezieher der Mindestsicherung gemäß § 9 ASVG automatisch krankenversichert sind, greift dieser automatische Versicherungsschutz bei betreuten Kindern nicht.

 

Übernehmen Länder oder Sozialhilfeverbände die Beiträge für eine Selbst-versicherung nicht, müssen die Betreuungseinrichtungen diese Kosten aus ihrem Gesamtbudget finanzieren – ein unhaltbarer Zustand, der auf ein strukturelles Problem verweist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in der sichergestellt wird, dass Kinder und Jugendliche, die in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe stehen und über keine andere Krankenversicherung verfügen, automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.



[1]    Laut der aktuellen Kinder- und Jugendhilfestatistik waren 2023 in Österreich 13.073 Kinder fremduntergebracht.

https://www.statistik.at/fileadmin/user_upload/Kinder-und-Jugendhilfestatistik-2023.pdf

[2]    https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/begleitung-beratung-hilfe/kinder-und-jugendhilfe/statistik.html