399/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 11.07.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Dr. Susanne Fürst
und weiterer Abgeordneter
betreffend Sofortmaßnahmen gegen das neue, importierte Phänomen der Gruppenvergewaltigung
Bis ins Mark erschütternde Berichte von Gruppenvergewaltigungen junger Frauen durch sich in unserem Land aufhältige Migranten nehmen zu. Diese Gruppen-vergewaltigungen, bei denen die Opfer in vielen Fällen zunächst mit Drogen gefügig gemacht werden und letztlich sogar ihr Tod in Kauf genommen wird, sind grausamste Verbrechen, die sich mitunter über Monate hinziehen. Insbesondere Mädchen und junge Frauen fragen sich vor diesem Hintergrund, ob ihr Recht auf Sicherheit noch ausreichend gewahrt wird.
Es gilt festzuhalten, dass in offiziellen Berichten des Bundesministeriums für Inneres (BMI) keine statistische Aufarbeitung über Gruppenvergewaltigungen erfolgt, geschweige denn darüberhinausgehende Informationen zu diesen schrecklichen Taten bekannt gegeben werden. So zählt die „Polizeiliche Kriminalstatistik 2024“ zwar die Vergewaltigungsanzeigen pro Bundesland auf, eine darauf aufbauende Auseinandersetzung oder Analyse findet dagegen überhaupt nicht statt.
Insgesamt wurden im Jahr 2024 in Österreich 1.355 (!) Vergewaltigungsanzeigen verzeichnet (im Burgenland 34, in Kärnten 66, in Niederösterreich 166, in Ober-österreich 169, in Salzburg 92, in der Steiermark 142, in Tirol 111, in Vorarlberg 56 und in Wien 519).[1] Diese Anzahl ist enorm und erschreckend hoch, immerhin werden somit im Durchschnitt nahezu vier Vergewaltigungen pro Tag in Österreich zur Anzeige gebracht. Die Dunkelziffer ist dabei sicherlich noch wesentlich höher.
Wie viele dieser Vergewaltigungen Gruppenvergewaltigungen waren, wird nicht öffentlich kommuniziert. Auch wenn einzelne abscheuliche Fälle, wie die Ermordung der erst 13-jährigen Leonie in Wien im Jahr 2021, welche von afghanischen Asylwerbern zuerst unter Drogen gesetzt, dann vergewaltigt und schließlich ermordet wurde, in den Medien aufschlagen, weist die Häufung vergleichbarer Fälle auf eine hohe Dunkelziffer hin:
Erst vor wenigen Tagen wurde ein 17-jähriges Mädchen in Wien mit Drogen betäubt und von vier Syrern vergewaltigt.[5] Darüber hinaus spielen sich in ganz Mitteleuropa in den Bädern mittlerweile tagtäglich Szenen ab, welche junge Frauen in ärgste Bedrängnis bringen, weil diese von Männergruppen umzingelt und gejagt werden.[6]
Während man sich in Österreich noch scheut das Problem einer importierten Gruppenvergewaltigungskultur als solches zu benennen, ist man in London diesbezüglich schon einen Schritt weiter: Im Juni 2025 verkündete die britische Regierung, die Fälle der dort so genannten „Grooming Gangs“ in einer zweiten landesweiten Untersuchung aufarbeiten zu wollen.[7] Das Verschweigen von Herkunft und kulturellem Hintergrund der Täter war schlichtweg nicht mehr möglich.
Diese Entwicklung gilt es zu benennen, die Fälle aufzuarbeiten und die Ursachen mit aller Vehemenz zu bekämpfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket gegen importierte Gruppenvergewaltigungen zu übermitteln, welches insbesondere folgende Bestand-teile aufweist:
1. Untersuchung aller bisherigen Fälle von Gruppenvergewaltigungen in Österreich in den letzten 5 Jahren, insbesondere um Transparenz hinsichtlich dieser Verbrechen zu schaffen
2. Berichterstattung über die Ergebnisse dieser Untersuchung an den Nationalrat
3. Erarbeitung einer nationalen Polizeistrategie gegen Gruppenvergewaltigungen, um zukünftig besser gegen diese schweren Straftaten vorgehen zu können
4. Pflicht zur Erfassung der Nationalität und des Aufenthaltsstatus bei allen Verdachtsfällen und Straftaten in Österreich
5. Sofortige Abschiebung aller straffällig gewordenen Migranten in Österreich
6. Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit jenen Ländern, aus welchen die Tatverdächtigen bzw. Verurteilten mehrheitlich stammen
7. In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Justiz sind zudem folgende Maßnahmen in Umsetzung zu bringen und sicherzustellen:
a. Senkung der Strafmündigkeit und Deliktsfähigkeit auf 12 Jahre
b. Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen, damit zukünftig Gruppen-vergewaltigungen als schweres organisiertes Verbrechen strafrechtlich verfolgt und belangt werden können
c. Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen gegen Drogenmissbrauch, insbesondere hinsichtlich der Verwendung illegaler Substanzen, um in weiterer Folge Straftaten gegen Leib und Leiben oder die sexuelle Integrität von Personen zu setzen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.
[1] https://www.bundeskriminalamt.at/501/files/PKS-24-web3_bf_20250422.pdf, S. 82, 85, 88, 91, 95, 98, 102, 106, 110
[2] https://kurier.at/chronik/wien/wien-gruppenvergewaltigung-zu-silvester-neun-festnahmen/215.722.258
https://kurier.at/chronik/wien/gruppenvergewaltigung-in-wien-saemtliche-ersturteile-bestaetigt/400136135
[3] https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/oberoesterreich/maedchen-16-wurde-opfer-einer-gruppenvergewaltigung/515293374
[4] https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/oesterreich-frauenmorde-gruppenvergewaltigungen
[5] https://www.heute.at/s/maennergruppe-vergewaltigt-wehrlose-wienerin-17-120117195
[6] https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-sexuelle-uebergriffe-in-freibaedern-wie-gross-ist-das-problem-in-nrw-100.html
[7] https://www.srf.ch/news/international/jahrzehntelanges-verschweigen-london-will-grooming-gangs-skandal-neu-untersuchen-die-gruende