405/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 11.07.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Alma Zadić, Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Adolf Hitler raus aus den Gesetzbüchern der Republik Österreich!

 

 

BEGRÜNDUNG 

 

Das österreichische Ehegesetz geht unmittelbar auf das nationalsozialistische Eherecht, das im Juli 1938 erlassen wurde, zurück. Die Nazi-Stammfassung trägt die Unterschrift Adolf Hitlers. Mit dem Gesetz vom 26. Juni 1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Eherechtes, des Personenstandsrechtes und des Erbgesundheitsrechtes wurden lediglich einzelne Bestimmungen, wie die Bezugnahme auf das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes, aufgehoben.

Der Rechtswissenschafter Univ.-Prof. Dr. Thomas Olechowski schrieb dazu im Jahr 2018 unter dem Titel „Recht von Unterschrift Adolf Hitlers bereinigen“ in Der Presse:

„Bemerkenswerterweise existieren - trotz des Ersten BRBG 1999 - noch heute Gesetze und Verordnungen in Österreich, die aus der Zeit des Nationalsozialismus (1938 - 1945) stammen. Das mit Abstand wichtigste von ihnen ist das von der Deutschen Reichsregierung am 6. Juli 1938 erlassene Ehegesetz. Einige seiner Bestimmungen waren eindeutig von NS-Gedankengut geprägt, wie insbesondere das Verbot der Ehe zwischen Juden und Nichtjuden. Diese wurden nach 1945 beseitigt, das Ehegesetz im Übrigen beibehalten. Daher findet sich seine verbindliche Kundmachung nach wie vor im Deutschen Reichsgesetzblatt und trägt es bis heute die Unterschriften von Adolf Hitler und seines Justizministers Franz Gürtner.

(…) Der Verfassungsgerichtshof hat kürzlich im Erkenntnis zur "Ehe für alle" (G 258/2017) das bisherige Eherecht völlig umgewälzt. Eine größere Reform auch des - vom Erkenntnis nicht direkt betroffenen - Ehegesetzes 1938 ist in naher Zukunft zu erwarten. Der Gesetzgeber sollte diese Gelegenheit zum Anlass nehmen, um entweder ein komplett neues Ehegesetz zu erlassen oder aber das Eheschließungs- und Ehescheidungsrecht wieder direkt im ABGB zu regeln, wo es sich vor 1938 befand. Jedenfalls sollte er die Gelegenheit nützen, um das Ehegesetz aus dem Jahr 1938 mit der Unterschrift Hitlers endgültig in die Rechtsgeschichte zu verbannen. Es wäre dies ein würdiger Beitrag für das Gedenkjahr 2018!“[1]

Ähnlich Univ.-Prof.in Dr.in Ilse Reiter-Zatloukal auf orf.at: „Für Reiter-Zatloukal ist es unverständlich, warum das Ehegesetz in den letzten 75 Jahren nicht wiederverlautbart wurde und „damit zumindest vom evidenten Stigma der NS-Provenienz befreit wurde“. Ihr Kollege am Institut für Verfassungs- und Rechtsgeschichte an der Universität Wien, Thomas Olechowski, ist derselben Meinung (…) Allerdings stehe die Beibehaltung von Rechtsvorschriften aus der NS-Zeit und der bis in die Gegenwart reichende augenscheinliche Unwillen zur Wiederverlautbarung von NS-Gesetzen wie den [sic!] Ehegesetz 1938 im klaren Widerspruch zur Intention des Rechts-Überleitungsgesetzes. Das zeuge auch „von einer beachtlichen Insensibilität im Umgang mit deren nationalsozialistischer Vergangenheit.“[2]

RIS:

Abbildung RIS mit Verweis auf die Stammfassung

 

Stammfassung im deutschen Reichsgesetzblatt 1938:

 

Abbildung: dRGBl. I S 807/1938, S. 822

 

Kundmachung im „Gesetzblatt für das Land Österreich“ 1938:

 

Abbildung: GBlÖ Nr. 244/1938, S. 679

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, die Bundesministerin für Justiz und die weiteren gemäß Artikel 49a B-VG jeweils zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, das Ehegesetz, dRGBl. 1938 S. 807/1938, sowie alle weiteren Bundesgesetze, deren verbindliche Kundmachung sich im nationalsozialistischen Deutschen Reichsgesetzblatt mit der Unterschrift Adolf Hitlers findet, in ihrer geltenden Fassung durch Kundmachung im Bundesgesetzblatt wieder zu verlautbaren und dadurch Verweise auf NS-Rechtsquellen zu entfernen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen. 

 

 



[1] Die Presse 2018/03/06

[2] https://orf.at/stories/3163599/