406/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 11.07.2025
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Parlamentarische Materialien

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Barbara Neßler, Freundinnen und Freunde

 

betreffend verpflichtende Kinderschutzkonzepte für private Sommercamp-Anbieter:innen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Ferienbetreuungsangebote leisten einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur altersgerechten Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen. Für Eltern ist es jedes Jahr ein Kraftakt eine adäquate und finanziell leistbare Ferienbetreuung zu organisieren. Der Tätigkeitsbericht 2024 der Bundesstelle für Sektenfragen zeigt ein erhöhtes Aufkommen zu Informationsanfragen in Bezug auf Ferienbetreuung aus unterschiedlichen Bereichen, beispielsweise Angebote mit einem esoterischen, freikirchlichen oder auch sozialutopischen Hintergrund.

 

Die Kritik anfragender Eltern/Angehöriger oder auch von Fachpersonal richtete sich einerseits auf pädagogisch bedenkliche Inhalte und andererseits auf fehlende Transparenz bei manchen Angeboten, die in ihrer Werbung kindergerechte Aktivitäten in den Vordergrund stellten und dann durch missionarische Vermittlung religiöser Inhalte oder Unterricht mit indoktrinierendem Charakter negativ auffielen. Es wurde zum Beispiel berichtet, dass Kinder im Anschluss eines Ferienlagers einen Schwur als „Soldat Gottes“ ablegen mussten und angehalten wurden, Klassenkameradinnen und -kameraden zu missionieren.

Gegenwärtig bestehen für privat organisierte Sommercamps, sofern sie nicht öffentlich gefördert werden, kaum gesetzliche Verpflichtungen zur Vorlage eines Kinderschutzkonzepts. Eine systematische Kontrolle findet in der Regel nur bei konkretem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung statt. Diese Lücke muss geschlossen werden, um Kinderrechte auch im Freizeitbereich wirksam zu schützen.

Mit diesem Antrag soll sichergestellt werden, dass Kinder in jedem Betreuungssetting sicher sind – unabhängig davon, wer das Angebot organisiert oder aus welchen weltanschaulichen Überzeugungen heraus es gestaltet wird.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt, wird zur Umsetzung folgender Punkte betreffend private Ferienlager bzw. Sommercamps aufgefordert:

 

·         Einführung verbindlicher Standards

o   Entwicklung und Implementierung verbindlicher Qualitätsstandards für die Betreuung, pädagogischen Konzepte, Sicherheitsvorkehrungen und Notfallmanagement

o   Berücksichtigung von Aspekten des Kinderschutzes, insbesondere im Hinblick auf Prävention von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung

·         Regelmäßige Schulung und Qualifizierung des Betreuungspersonals

o   Verpflichtende Schulungen zu Themen wie Kinderrechte, Kinderschutz, Deeskalationstechniken und Erste Hilfe

o   Sensibilisierung des Personals für die Wahrung der physischen und psychischen Integrität der betreuten Kinder und Jugendlichen

·         Etablierung eines unabhängigen Beschwerde- und Meldesystems

o   Schaffung niedrigschwelliger und anonymer Beschwerdemöglichkeiten für Kinder, Eltern und Betreuende

o   Implementierung eines klaren und transparenten Verfahrens zur Bearbeitung und Nachverfolgung von Beschwerden

·         Regelmäßige externe und interne Evaluierung

o   Durchführung unabhängiger Qualitätskontrollen und Zertifizierungsverfahren

o   Regelmäßige Selbstevaluation der Trägerorganisationen mit Feedbackeinholung von Kindern, Eltern und Fachkräften

·         Verbindliche Einhaltung von Kinderschutzrichtlinien

o   Verpflichtende Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für alle Betreuenden

o   Einführung eines Schutzkonzeptes, das präventive Maßnahmen und Interventionsstrategien beinhaltet.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.