407/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 11.07.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Zeitgemäße Repräsentation der österreichischen Senioren im Seniorenrat sicherstellen
Der Österreichische Seniorenrat ist die im Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation (Bundes-Seniorengesetz) gesetzlich verankerte und bundesweit anerkannte Interessenvertretung der älteren Generation in Österreich. Der Vorsitz wird traditionell von Repräsentanten der beiden größten Senioren-organisationen – dem Pensionistenverband Österreichs und dem Österreichischen Seniorenbund – geführt. De facto bedeutet dies, dass zwei Präsidenten – üblicherweise aus den Reihen der SPÖ und der ÖVP – sowie mehrere Vizepräsidenten, darunter auch ein FPÖ-naher Vertreter, entsendet werden.
Seine Aufgaben sind insbesondere:
· Durch Aussprachen, Erfahrungs- und Meinungsaustausch untereinander und mit Interessenvertretungen anderer Bevölkerungsgruppen die Lösung von Altenproblemen zu betreiben.
· Der älteren Generation ihren Bedürfnissen entsprechend alle wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Einrichtungen zugänglich zu machen sowie zu Fragen der Sozial-, Alten- und Gesundheitspolitik Stellung zu nehmen und bei gesetzgebenden Körperschaften, Ämtern und Behörden Lösungsvorschläge einzubringen.
· Zur medialen Verbreitung der Anliegen und Standpunkte der österreichischen Senioren beizutragen.
· Unter Wahrung der den Mitgliedsorganisationen bundes- oder landesgesetzlich eingeräumten Befugnisse Vertreter in Körperschaften und Institutionen jeder Art, die für die Belange der österreichischen Senioren bedeutsam sind, zu entsenden.
· Die auf Beratung, Information und Betreuung von Senioren gerichteten Tätigkeiten der Mitgliedsorganisationen zu unterstützen.
· Die Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
Eine wertschätzende Zusammenarbeit für die Senioren über Parteigrenzen hinweg ist von entscheidender Bedeutung, diesen Aufgaben gerecht zu werden und die Interessen der älteren Generation umfassend und effektiv zu vertreten. Nur eine Kooperation auf Augenhöhe ermöglicht es, gemeinsame Anliegen zu identifizieren und im besten Interesse der Senioren zu handeln. Es gilt sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Anliegen angemessen berücksichtigt werden.
Die Nationalratswahl am 29. September 2024 hat deutlich gemacht, dass die bisherige Praxis der Aufgabenteilung im Seniorenrat nicht mehr zeitgemäß ist. Um den Vertretungsanspruch des Seniorenrates zu sichern, ist es erforderlich, eine breite Repräsentanz der Senioren zu gewährleisten. Dies stärkt sowohl die Anerkennung des Seniorenrates als auch die Position der Senioren in der Gesellschaft insgesamt. Ohne eine breitere Einbindung anderer Fraktionen, wird das jedoch nicht gelingen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine breitere Repräsentation der österreichischen Senioren im Seniorenrat und seinen Gremien sicherstellt.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.