Bundesgesetz, mit dem das ORF-Beitrags-Gesetz 2024 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des ORF-Beitrags-Gesetz 2024

Das Bundesgesetz über die Erhebung eines ORF-Beitrags 2024 (ORF-Beitrags-Gesetz 2024), BGBl I 112/2023, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 wird die Wortfolge „volljährige Person“ durch die Wortfolge „Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat,“ ersetzt.