414/A XXVIII. GP

Eingebracht am 24.09.2025
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Antrag

 

der Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Christian Oxonitsch, Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967

Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2025, wird wie folgt geändert:

I. In § 9 wird der Klammerausdruck „(§§ 9a bis 9d)“ durch den Klammerausdruck „(§§ 9a bis 9c)“ ersetzt.

2. Dem § 55 wird folgender Abs. 70 angefügt:

„(70) § 9 in der Fassung des BGBl. I Nr. xx/2025 tritt mit dem der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.“

Artikel 2

Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Abs. 2 wird die Wortfolge „ein Anspruch gemäß Abs. 1“ durch die Wortfolge „ein Anspruch gemäß Abs. 1 oder 1a“ ersetzt.

2. Dem § 50 wird folgender Abs. 48 angefügt:

„(48) § 6 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2025 tritt mit dem der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.“

Begründung

 

Zu Art. 1 (§ 9 und § 55 Abs. 70 FLAG 1967):

In § 9 FLAG 1967 soll eine legistische Anpassung an die aktuellen Paragraphenbezeichnungen erfolgen, da § 9d mit BGBl. I Nr. 103/2007 außer Kraft getreten ist.

Zu Art. 2 (§ 6 Abs. 2 und § 50 Abs. 48 KBGG):

Berichtigung eines Redaktionsversehens.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.