414/A XXVIII. GP
Eingebracht am 24.09.2025
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möglich.
Antrag
der Abgeordneten Mag. Johanna Jachs, Christian Oxonitsch, Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967
Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2025, wird wie folgt geändert:
I. In § 9 wird der Klammerausdruck „(§§ 9a bis 9d)“ durch den Klammerausdruck „(§§ 9a bis 9c)“ ersetzt.
2. Dem § 55 wird folgender Abs. 70 angefügt:
„(70) § 9 in der Fassung des BGBl. I Nr. xx/2025 tritt mit dem der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.“
Artikel 2
Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes
Das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2025, wird wie folgt geändert:
1. In § 6 Abs. 2 wird die Wortfolge „ein Anspruch gemäß Abs. 1“ durch die Wortfolge „ein Anspruch gemäß Abs. 1 oder 1a“ ersetzt.
2. Dem § 50 wird folgender Abs. 48 angefügt:
„(48) § 6 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2025 tritt mit dem der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.“
Begründung
Zu Art. 1 (§ 9 und § 55 Abs. 70 FLAG 1967):
In § 9 FLAG 1967 soll eine legistische Anpassung an die aktuellen Paragraphenbezeichnungen erfolgen, da § 9d mit BGBl. I Nr. 103/2007 außer Kraft getreten ist.
Zu Art. 2 (§ 6 Abs. 2 und § 50 Abs. 48 KBGG):
Berichtigung eines Redaktionsversehens.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.