422/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.09.2025
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ricarda Berger, Lisa Schuch-Gubik

und weiterer Abgeordneter

betreffend Ja zum Leben – Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung schwangerer Frauen

 

 

Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch stellt für jede Frau eine tiefgreifende und oft äußerst belastende Lebenssituation dar. Die Gesellschaft trägt daher die Verantwortung, Frauen in diesen schwierigen Momenten nicht allein zu lassen. Vielmehr muss ein gesellschaftliches Klima geschaffen werden, in dem Mutter-schaft als wertvolle und unterstützenswerte Lebensperspektive sichtbar ist und in der Schwangere umfassende Hilfe erhalten.

 

Zugleich ist es aus ethischer wie auch gesellschaftspolitischer Sicht geboten, Schwangerschaftsabbrüche – im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen – so weit wie möglich zu vermeiden. Dabei geht es nicht um Verbote oder moralische Verurteilung, sondern um konkrete und hilfreiche Angebote, die Perspektiven schaffen und belastende Umstände abmildern.

 

Insbesondere besteht erheblicher Verbesserungsbedarf im Bereich der präventiven Maßnahmen, der psychosozialen Begleitung und Beratung, um Schwangerschafts-abbrüche im Rahmen der geltenden Rechtslage soweit wie möglich zu vermeiden, werdende Mütter in Konfliktsituationen bestmöglich zu unterstützen und gleichzeitig ein ethisch verantwortungsvolles Bewusstsein für den Schutz ungeborenen Lebens zu fördern.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche folgende Punkte umsetzt:

  1. Ausbau des psychosozialen Beratungsangebots für Schwangere, insbesondere durch die Erweiterung der Kapazitäten von Beratungsstellen sowie Schulung des Fachpersonals in Krisenintervention und Schwanger-schaftskonfliktberatung.
  2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Schwangere durch Erhöhung der finanziellen Unterstützungsleistungen für werdende Mütter sowie gezielte Fördermaßnahmen für alleinerziehende und einkommensschwache Schwangere.
  3. Einführung einer verpflichtenden Bedenkzeit von mindestens drei Kalendertagen zwischen der Anmeldung und Durchführung eines Schwanger-schaftsabbruchs, um Raum für Reflexion und Beratung zu geben.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.