422/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.09.2025
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ricarda Berger, Lisa Schuch-Gubik
und weiterer Abgeordneter
betreffend Ja zum Leben – Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung schwangerer Frauen
Zugleich ist es aus ethischer wie auch gesellschaftspolitischer Sicht geboten, Schwangerschaftsabbrüche – im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen – so weit wie möglich zu vermeiden. Dabei geht es nicht um Verbote oder moralische Verurteilung, sondern um konkrete und hilfreiche Angebote, die Perspektiven schaffen und belastende Umstände abmildern.
Insbesondere besteht erheblicher Verbesserungsbedarf im Bereich der präventiven Maßnahmen, der psychosozialen Begleitung und Beratung, um Schwangerschafts-abbrüche im Rahmen der geltenden Rechtslage soweit wie möglich zu vermeiden, werdende Mütter in Konfliktsituationen bestmöglich zu unterstützen und gleichzeitig ein ethisch verantwortungsvolles Bewusstsein für den Schutz ungeborenen Lebens zu fördern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche folgende Punkte umsetzt:
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.