423/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.09.2025
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Lisa Schuch-Gubik, Ricarda Berger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Ja zum Leben – Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung schwangerer Frauen
Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch stellt für jede Frau eine tiefgreifende und oft äußerst belastende Lebenssituation dar. Die Gesellschaft trägt daher die Verantwortung, Frauen in diesen schwierigen Momenten nicht allein zu lassen. Vielmehr muss ein gesellschaftliches Klima geschaffen werden, in dem Mutter-schaft als wertvolle und unterstützenswerte Lebensperspektive sichtbar ist und in der Schwangere umfassende Hilfe erhalten.
Zugleich ist es aus ethischer wie auch gesellschaftspolitischer Sicht geboten, Schwangerschaftsabbrüche – im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen – so weit wie möglich zu vermeiden. Dabei geht es nicht um Verbote oder moralische Verurteilung, sondern um konkrete und hilfreiche Angebote, die Perspektiven schaffen und belastende Umstände abmildern.
Insbesondere besteht erheblicher Verbesserungsbedarf im Bereich der präventiven Maßnahmen, der psychosozialen Begleitung und Beratung, um Schwangerschafts-abbrüche im Rahmen der geltenden Rechtslage soweit wie möglich zu vermeiden, werdende Mütter in Konfliktsituationen bestmöglich zu unterstützen und gleichzeitig ein ethisch verantwortungsvolles Bewusstsein für den Schutz ungeborenen Lebens zu fördern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche folgende Punkte umsetzt:
1. Ausbau des psychosozialen Beratungsangebots für Schwangere, insbesondere durch die Erweiterung der Kapazitäten von Beratungsstellen sowie Schulung des Fachpersonals in Krisenintervention und Schwanger-schaftskonfliktberatung.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gleichbehandlungsausschuss zuzuweisen.