426/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.09.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Novellierung des Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetzes (LVFinG) zur Sicherstellung der budgetären Planungssicherheit des Österreichischen Bundesheeres

 

 

Im 2022 erlassenen Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz ist das Bekenntnis festgehalten, „schrittweise die militärischen Fähigkeiten sowie nachhaltig die budgetäre Situation der Landesverteidigung zu verbessern.[1]

 

Diese Zielsetzung und Formulierung ist bedauerlicherweise nicht konkret genug, um die für das Österreichische Bundesheer so dringende Planungssicherheit zu gewähr-leisten.

 

Offenbar wurde dies bei der Beschlussfassung des Bundeshaushaltes für die Jahre 2025 und 2026. Denn wie der Landesverteidigungsbericht 2024/2025 festhält, besteht eine millionenschwere Differenz in der Mittelhöhe zwischen den im Landes-verteidigungsbericht angeführten Planungsannahmen und dem Bundesvoranschlag betreffend die Jahre 2025 und 2026.[2] Diese Differenz setzt sich auch in den Folgejahren fort bzw. verschärft sich, wie folgende Abbildung aus dem Bericht verdeutlicht:

 

Ein Bild, das Text, Elektronik, Screenshot, Software enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.[3]

 

Insgesamt ergibt sich somit eine Differenz gegenüber der Budgetprognose von rund 6,316 Mrd. Euro im Betrachtungszeitraum 2025 bis 2029.“[4] Auch dem Aufbauplan des Österreichischen Bundesheeres „Unser Heer 2032+“, welcher einen Zielwert von zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts bis 2032 vorsieht, wurde mit diesem Budget nicht Rechnung getragen. Lediglich im Jahr 2027 soll einmal knapp ein Prozent des BIP erreicht werden – anschließend sinkt der Anteil am BIP wieder. Die Erreichung von zwei Prozent ist mit diesem Budgetpfad unmöglich.

 

Ergänzend ist festzuhalten, dass auch im Landesverteidigungsbericht festgehalten ist, dass zur langfristigen Planungssicherheit ein Budgetanteil von zwei Prozent des BIP für die Landesverteidigung bis 2032 sichergestellt sein muss.[5]

 

Aus diesen Gründen ist das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz zu novellieren, um sicherzustellen, dass das Budget der Untergliederung 14 Militärische Angelegenheiten bis zum Jahr 2032 kontinuierlich auf zwei Prozent des Bruttoinlands-produkts steigt.

 

Denn das Bundesheer als die bewaffnete Macht der Republik Österreich bedarf zum Zweck der Wiederherstellung der Fähigkeit der militärischen Landeverteidigung gemäß Art. 79 B-VG eine langfristige finanzielle Planungssicherheit. Diese langfristige Planungssicherheit kann es nur geben, wenn das Budget in entsprechendem Umfang für mehrere Jahre hinaus gesichert ist. Eine langfristige budgetäre Sicherheit sorgt dafür, dass das Bundesheer seinen verfassungsmäßigen Auftrag, die militärische Landesverteidigung und damit die Sicherheit Österreichs, wieder erfüllen kann.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, welche das Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz derart novelliert, dass das Budget der UG 14 Militärische Angelegenheiten bis zum Jahr 2032 kontinuierlich auf zwei Prozent des BIP steigt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Landesverteidigungsausschuss zuzuweisen.



[1]    § 1 Abs. 1 LV-FinG

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012098

[2]    https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/landesverteidigungsbericht_2024_2025.pdf S. 70f

[3]    https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/landesverteidigungsbericht_2024_2025.pdf S. 71

[4]    https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/landesverteidigungsbericht_2024_2025.pdf S. 71

[5]    https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/landesverteidigungsbericht_2024_2025.pdf S. 5