428/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.09.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Rosa Ecker
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Evaluierung und Optimierung des österreichischen Brustkrebs-Früherkennungsprogramms
Brustkrebs stellt nach wie vor die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Österreich dar und ist somit von erheblicher gesundheitspolitischer Relevanz. Die Früherkennung durch qualitätsgesicherte Mammographie-Screenings gilt international als wirk-samstes Instrument, um Erkrankungen in einem heilbaren Stadium zu diagnostizieren und dadurch sowohl die Überlebenschancen der Patientinnen zu erhöhen als auch kostenintensive Spätbehandlungen zu vermeiden.
Mit der Einführung des österreichischen Brustkrebs-Früherkennungsprogramms (BKFP) wurde ein umfassendes, niederschwelliges und für alle Frauen – unabhängig vom Versicherungsstatus – kostenfrei zugängliches Angebot geschaffen. Dennoch zeigt sich im aktuellen Screeningzyklus 2022/2023, dass die Teilnahmebereitschaft der Zielgruppe hinter den Erwartungen zurückbleibt: Die bundesweite Teilnahmequote beträgt lediglich 40,3%, wobei die Spanne zwischen den Bundesländern erheblich variiert – von nur 29,8% in Kärnten bis zu 46,1% in Salzburg.[1]
Diese Zahlen sind vor dem Hintergrund der beträchtlichen öffentlichen Ausgaben kritisch zu betrachten: Die jährlichen Gesamtkosten des Programms belaufen sich auf € 2.219.307,71 im Jahr 2023 sowie € 2.150.368,08 im Jahr 2024.[2] Damit steht ein erheblicher Mitteleinsatz einer vergleichsweise geringen Reichweite gegenüber. Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit verdeutlicht die Notwendigkeit, mögliche Defizite in der Programmbewerbung und Kommunikation einer eingehenden Analyse zu unterziehen.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Effektivität des BKFP kritisch zu evaluieren, wissenschaftlich fundiert zu hinterfragen und Anpassungen vorzunehmen. Ziel muss es sein, die Teilnahmeraten nachhaltig zu erhöhen und damit sowohl den gesundheitlichen Nutzen für die betroffenen Frauen als auch die gesamtgesell-schaftliche Effizienz der eingesetzten Mittel zu maximieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung sowie die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert,
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gleichbehandlungsausschuss zuzuweisen