431/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.09.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA, MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Senkung der Energiekosten durch Reduktion der Steuer- und Abgabenlast

 

 

Die Lebenshaltungskosten in Österreich sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Besonders spürbar ist dies im Bereich der Energieversorgung. Strom- und Gaspreise haben sich seit Beginn der Energiekrise auf einem historisch hohen Niveau eingependelt. Obwohl sich die Großhandelspreise zwischenzeitlich beruhigt haben, wirken viele der Preissteigerungen weiterhin auf die Endverbraucher durch. Dies trifft insbesondere Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen hart – und führt zunehmend zu einer sozialen Schieflage.

 

Energie ist ein Grundbedürfnis. Sie ist nicht nur Voraussetzung für ein menschen-würdiges Leben – etwa zur Beheizung der Wohnung, zur Warmwasseraufbereitung und zum Betrieb lebensnotwendiger Geräte –, sondern auch Grundlage für gesell-schaftliche Teilhabe, Arbeit und Bildung. Wenn ein erheblicher Teil des Haushalts-budgets für Strom und Gas aufgewendet werden muss, bleibt kaum noch Spielraum für andere essentielle Ausgaben wie Lebensmittel, Mobilität oder Gesundheits-versorgung.

 

Trotz dieser Umstände werden auf Energie und Netzgebühren nicht nur Umsatz-steuern in Höhe von 20% erhoben, sondern auch zahlreiche weitere Abgaben wie die Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe, die CO-Bepreisung sowie der EAG-Förder-beitrag und die EAG-Förderpauschale, die zusätzlich Teil der USt-Bemessungs-grundlage sind.

 

Die Elektrizitätsabgabe in Österreich ist um 1.500% höher, als es die EU-Mindest-abgabenhöhe vorsieht. Bei der Erdgasabgabe sind es immerhin 552% mehr.

 

Die Steuern und Abgaben belasten alle Haushalte gleichermaßen – unabhängig vom Einkommen – und wirken somit regressiv. Gerade im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld mit hoher Inflation, stagnierenden Reallöhnen und steigenden Wohnkosten ist eine steuerliche Entlastung im Bereich der Energieversorgung dringend geboten.

 

Diese Maßnahme wäre ein wirksames Instrument zur Entlastung der Bevölkerung, würde soziale Gerechtigkeit fördern und könnte kurzfristig dazu beitragen, Energie-armut in Österreich einzudämmen.

 

Ein leistbares Leben darf kein Privileg sein – sondern muss für alle Menschen in Österreich gesichert werden.

 

Auch die Europäische Kommission ist sich des Grundbedürfnisses nach leistbarer Energie bewusst und weist in ihrem „Aktionsplan für erschwingliche Energie“[1] auf die unionsrechtliche Möglichkeit der Steuersenkung hin. Hierbei wird festgehalten, dass gemäß der Energiebesteuerungsrichtlinie, die für           Unternehmen vorgesehene Min-destverbrauchsteuersätze auf 0,5 EUR/MWh gesenkt werden kann. Ebenfalls kann gemäß der MwSt-Richtlinie des Rates und ihrer Änderungsrichtlinie der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von mindestens 5% angewandt werden.

 

Im Einklang mit der Energiebesteuerungsrichtlinie ist eine Senkung der Steuern auf Energie auf 0% zulässig, die von Haushalten und energieintensiven Industrien verbraucht wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs-vorlage zuzuleiten, mit welcher die Umsatzsteuer für die Lieferung von Strom und Gas inkl. den damit verbundenen Netzgebühren sowie für weitere Abgaben insbesondere die Elektrizitätsabgabe, die Erdgasabgabe, die CO2-Bepreisung, der EAG-Förder-beitrag und die EAG-Förderpauschale von derzeit 20% auf das EU-Mindestmaß gesenkt wird. Zusätzlich soll die Elektrizitätsabgabe und die Erdgasabgabe auf das EU-Mindestmaß gesenkt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.



[1]    https://energy.ec.europa.eu/publications/action-plan-affordable-energy-unlocking-true-value-our-energy-union-secure-affordable-efficient-and_en