433/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.09.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch, Andrea-Michaela Schartel

und weiterer Abgeordneter

betreffend Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an den Dienst-leistungen der Verwaltung und der Daseinsvorsorge

 

 

Aktuell wird die Digitalisierung in der österreichischen Verwaltung und im Zugang zu öffentlichen Leistungen und Förderungen als das einzig adäquate Mittel eines effizienten Staatswesens der Gegenwart und Zukunft dargestellt. Die Schlagwort-kombinationen sind:

 

·         Digitalisierung der Gesellschaft

·         Digitalisierung der Verwaltung

·         Digitalisierung der Wirtschaft

 

Damit scheint für den Verwaltungsstaat alles gesagt und erledigt. Dass hier Unmittelbarkeit und Bürgernähe und damit auch der Zugang zum Rechtsstaat für die Bürger als Normadressaten vielfach auf der Strecke zu bleiben droht, wird gerne ausgeblendet.

 

Der Zugang zum Rechtsstaat und die Möglichkeit, Sozialleistungen und Wirtschafts-förderungen oder Genehmigungen der Verwaltung auch analog und persönlich in Anspruch zu nehmen, werden immer weiter zurückgedrängt. Die Rechts- und Hilfesuchenden werden auf anonyme Internetangebote und nur mehr telefonisch oder per E-Mail erreichbare Service-Auskunftsstellen verwiesen.

 

Darunter leidet die Qualität der Beziehung der Bürger zu ihrem Staat und dessen Dienstleistungen. Ähnliches gilt für die Angebote der Daseinsvorsorge und weiterer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Grundbedürfnisse.

 

Die Konsequenz ist eine fortgesetzte Entfremdung der Bürger und eine Ausgrenzung all jener, die durch ihr Alter oder ihren gesundheitlichen Zustand Schwierigkeiten im Umgang mit digitalen Angeboten haben.

 

Vor diesem Hintergrund braucht es eine Garantie des Staates, dass der Einzelne auch unabhängig von Besitz und Gebrauch elektronischer Gerätschaften sein Recht auf den Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen wie Sozialleistungen und Wirtschafts-förderungen sowie Leistungen der Verwaltung hat, der unmittelbare Zugang zur Justiz und damit zum Rechtsstaat garantiert wird und die Angebote der Daseinsvorsorge ebenfalls für alle direkt verfügbar sind.

 

Ein barrierefreier Zugang ist insbesondere zu folgenden existenziellen Leistungen der Daseinsvorsorge sicherzustellen:

 

·         Abwasserentsorgung/Wasserversorgung

·         Bildung

·         Brand- und Katastrophenschutz incl. Rettungswesen

·         Elektrizitätsversorgung

·         Friedhöfe/Krematorien

·         Gasversorgung

·         Geld- und Kreditversorgung

·         Gewerbliche und hoheitliche Entsorgung/Kreislaufwirtschaft

·         Gesundheit (Krankenhäuser, ambulante Versorgung, Vor- und Nachsorge, Pflege, permanente Verfügbarkeit von lebenswichtigen Produkten wie Arznei-mitteln und Medizinprodukten für den Seuchen- und Katastrophenschutz, intensivmedizinische Ausrüstungen usw. auch unter extremen Umständen wie denen einer Pandemie)

·         Kultur

·         Öffentliche Sicherheit

·         Justiz

·         Post

·         Straßenreinigung

·         Telekommunikation/Internet

·         Verkehrs- und Beförderungswesen (Schienen, Straßen, Wasserstraßen, Luft-verkehr)

·         Wohnungswirtschaft

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher das Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an allen Dienstleistungen der Verwaltung, Justiz und der Daseinsvorsorge ohne technische und kommunikative Barrieren für alle Bürger sichergestellt wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.