435/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.09.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Andrea-Michaela Schartel

und weiterer Abgeordneter

betreffend Sicherstellung objektiver und rechtsstaatskonformer Sozial-versicherungsverfahren

 

 

In den vergangenen Jahren häufen sich Medienberichte über willkürliche Entscheidungen der Sozialversicherungsträger gegenüber Patienten, Pensionisten, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Eine Serie der „Krone“ aus den Jahren 2024 dokumentierte diese besorgniserregende Entwicklung:

 

„Krone“-Ombudsfrau

Johanna (2) ist blind – PVA verweigerte Pflegegeld

Als Eltern eines mittlerweile zur Gänze erblindeten Kleinkindes hat man sicher genug Sorgen. Dass man in dieser Situation noch um Pflegegeld streiten muss, bezeichnet Mutter Michaela F. zu Recht als riesengroße Frechheit. […]“[1]

 

„Erhöhung abgelehnt

PVA schon wieder wegen Pflegegeld vor Gericht

Immer wieder sorgen die Einstufungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für Probleme und sogar Prozesse. So auch im Fall einer 93-jährigen Linzerin, der eine Erhöhung trotz einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung nicht gewährt wurde. Die Arbeiterkammer zog deshalb vor Gericht. […]“[2]

 

„Forenecho

PVA-Willkür: Die Erfahrungen unserer Leser!

Nach dem Artikel über die skandalösen Praktiken der Pensions-versicherungsanstalt (PVA) meldeten sich viele „Krone“-Leser mit ähnlichen Erfahrungen. Auch sie berichten von übereilten und oft willkürlichen Gutachten und trotz eindeutiger Arbeitsunfähigkeit abgelehnten Anträgen. […]“[3]

 

„PVA in der Kritik

Patienten klagen über Spießrutenlauf im Land

Anträge auf Reha & Co. werden von der Pensionsversicherungsanstalt abge-schmettert. Chronisch kranke „Krone“-Leser schildern ihre Verzweiflung, selbst der Gesundheitsminister ortet Schikanen … […]“[4]

 

In der Beantwortung 201/AB[5] der parlamentarischen Anfrage 269/J betreffend „PVA in der Kritik: Patienten klagen über Spießrutenlauf im Land“[6] spielte der damalige grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch das Problem herunter und erklärte, das bestehende System habe sich in vielen Punkten bereits bewährt. Er betonte jedoch: „Nichtsdestotrotz ist es immer notwendig, im Interesse der Betroffenen das System weiterzuentwickeln.“5

 

Passiert ist seitdem allerdings nichts, im Gegenteil, auch 2025 berichteten Medien immer wieder über intransparente Entscheidungen:

 

So beantragte eine 57-jährige Steirerin, die fast 40 Jahre lang gearbeitet hat, aufgrund schwerer psychischer Belastungen eine Frühpension. Trotz mehrerer ärztlichen Befunde wurde ihr Antrag von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) abgelehnt. Ähnlich erging es einem 62-jährigen Mann, der nach einem Burnout und schweren Depressionen einen Antrag auf Invaliditätspension stellte, welcher ebenfalls abgelehnt wurde.[7]

 

Einer Steirerin, die acht Jahre lang aufgrund schwerer psychischer und physischer Erkrankungen eine Invaliditätspension bezog, diese plötzlich entzogen, da sie laut neuem Gutachten wieder als arbeitsfähig galt.[8]

 

Kritisch über die Qualität der Gutachten bzw. die Ausbildung der Gutachter, insbesondere bei der PVA, äußerte sich auch der Obmann des Vereins „Chronisch Krank“, Jürgen Holzinger, gegenüber der APA. Die Begutachtungen würden oft nur sehr kurz dauern – und das bei Patienten, die mit einer ganzen Mappe an Befunden vorsprechen und bei denen sowohl die Arbeitsfähigkeit als auch der Antrag auf Pflegegeld gleichzeitig beurteilt werden soll. „Die Leute gehen nach 15 Minuten wieder raus, da kann man sich vorstellen, wie qualitativ 'hochwertig' diese Gutachten sind“, ortet Holzinger Mängel. Man sehe sogar Fälle von Betroffenen, „die haben ein Pflegegeld, sind zum Teil bettlägerig und denen wird das Reha-Geld entzogen, was komplett unverständlich ist.“[9]

 

Diese Beispiele verdeutlichen die mangelnde Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsprozesse innerhalb der Sozialversicherungsträger. Die Betroffenen und ihre Familien werden durch solche willkürlichen Entscheidungen in existenzielle Notlagen gebracht. Trotz wiederholter Kritik und medialer Aufmerksamkeit hat die Regierung bisher keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um diese Missstände zu beheben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass Sozialversicherungsverfahren und die diesen zugrundeliegenden Gutachten objektiv und rechtsstaatlich zustande kommen und jegliche Willkür gegenüber Patienten, Pensionisten, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ausgeschlossen wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.



[1]    https://www.krone.at/3567332

[2]    https://www.krone.at/3586242

[3]    https://www.krone.at/3597932

[4]    https://www.krone.at/3620089

[5]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/201

[6]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/269

[7]    https://www.heute.at/s/40-jahre-gearbeitet-pva-verweigert-frau-fruehpension-120131145

[8]    https://www.heute.at/s/sie-bekommen-nichts-frau-wird-pension-gestrichen-120122918

[9]    https://www.sn.at/panorama/oesterreich/grobe-probleme-pva-me-cfs-post-covid-184777393