44/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.02.2025
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Messertrageverbot

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Gerade in der jüngeren Vergangenheit kam es an öffentlichen Orten vermehrt zu gewalttätigen Angriffen, insbesondere wurden Messerangriffe in der Bundeshauptstadt sowie in Ballungsräumen verübt, bei denen Menschen zum Teil schwer oder tödlich verletzt wurden. Auch im Zusammenhang mit erhöhtem Alkoholkonsum kam es immer wieder zu tätlichen Angriffen mit Messern, da Alkohol das Risiko für Gewalt maßgeblich steigert. Zum Schutz der Bevölkerung bedarf es daher strengerer Regelungen.

 

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, ein bundesweites Verbot des Führens bzw. Tragens von Messern an öffentlichen Orten einzuführen. Vereinzelte Messer fallen bereits in den Anwendungsbereich des Waffengesetzes 1996 (WaffG), dazu gehören insbesondere Butterfly-Messer, Dolche, Säbel, Fall- und Springmesser. Bei der überwiegenden Mehrheit von Messern handelt es sich jedoch um keine Waffen im Sinne des WaffG, sondern um Gegenstände, die zwar im Alltag eingesetzt werden, aber an öffentlichen Orten eine Gefahr darstellen können. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die entsprechenden (zT abweichenden) Regelungen vorzusehen.

 

Selbstverständlich muss der legitime Gebrauch von Messern als Arbeitsgerät oder Alltagsgegenstand weiterhin möglich sein und so sind bestimmte Ausnahmen zur Berufsausübung, für Sportzwecke oder die Zubereitung und den Verzehr von Speisen zu schaffen. Diese Ausnahmeregelungen dürfen jedoch nicht gelten, wenn ein erhöhter Blutalkoholgehalt von mehr als 0,5 Promille vorliegt, denn Alkohol und Waffen vertragen sich nicht. Damit werden Messer nicht nur von öffentlichen Plätzen, sondern auch von großen Veranstaltungen, wo Alkohol ausgeschenkt wird, verbannt. In den letzten Jahren gab es immer wieder Vorfälle am Rande von Zeltfesten oder Kirtagen, die für die schwer verletzten Opfer im Krankenhaus endeten. Der Konsum von Alkohol erhöht nachweislich das Risiko, als Opfer oder Täter mit Gewalt in Berührung zu kommen. Diese Dualproblematik von Gewalt und Alkohol zeigt sich vor allem auch im Bereich der häuslichen und familiären Gewalt.

 

Darüber hinaus muss auch bei Jugendlichen genauer hingeschaut werden. Besonders gefährliche Messer wie Macheten sollten nicht an sie verkauft werden

Zuletzt braucht es auch einen genaueren Blick auf Feuerwerkskörper und gefährliche Böller, ganz besonders zu bestimmten Jahreszeiten an neuralgischen Orten. Ähnlich wie bei den Messern gilt es auch hier genau hinzuschauen, auch hier wieder ganz besonders bei Jugendlichen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert ein Gesetz zum Verbot von Messern im öffentlichen Raum vorzulegen. Dabei müssen folgende Punkte besonders berücksichtigt werden:

        Messertrageverbot an öffentlichen Orten mit wenigen Ausnahmen

·         Waffen und Alkohol vertragen sich nicht: Personen, die mehr als 0,5 Promille Blutalkoholgehalt aufweisen oder die von anderen Substanzen beeinträchtigt sind, ist das Tragen von Messern ausnahmslos verboten.

·         Möglichkeiten bei der Durchsuchung: Personen müssen auch nach Sprengstoff und Pyrotechnik durchsucht werden dürfen

        Verkaufsverbot von besonders gefährlichen Messern an Jugendliche (z.B. Macheten und Messer ab einer gewissen Klingenlänge)

·         Hände weg von Böllern: Verbot des Mitführens von Feuerwerkskörpern analog zum Messertrageverbot.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.