441/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.09.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Christoph Steiner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Fake-Bewertungen in der Tourismus-Branche bekämpfen
Die zunehmende Bedrohung durch sogenannte Fake-Reviews, das sind gefälschte Online-Bewertungen, stellen in der Hotellerie und Gastronomie eine ernstzunehmende Herausforderung für den Verbraucherschutz und den fairen Wettbewerb in vielen Branchen dar. Manipulierte oder gefälschte Rezensionen können Tourismusbetriebe im Ranking verschlechtern oder sogar Buchungen verhindern, wodurch es zu Umsatzeinbußen kommt, und die Reputation des Betriebs gefährdet wird. Dieses Problem wurde seitens der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in einer aktuellen Aussendung erneut thematisiert.[1]
Heute profitieren anonyme Trittbrettfahrer und organisierte „Bewertungs-Dienstleister“ davon, dass Plattformen zu langsam oder gar nicht reagieren. Betriebe berichten von Sabotageakten und Bot-Mustern; gleichzeitig fehlen verlässliche Nachweise, dass Rezensenten die Leistung überhaupt konsumiert haben. Einige Medienberichte bestätigen den Befund der Branche: Fake-Bewertungen nehmen zu, die Risiken für Tourismusbetriebe sind real – und die derzeitigen Prozesse auf den Plattformen reichen nicht.[2], [3]
Obwohl bestehende Regelungen durch den Digital Services Act (DSA) bereits einen gewissen Schutz bieten, reicht dies nicht aus, um die Verbreitung von Fake-Reviews wirksam einzudämmen. Dafür braucht es präzise, gesetzliche Vorgaben – zum Schutz unserer Betriebe, aber auch zum Schutz der zahlreichen Konsumenten. Das Problem ist, dass es nach wie vor keinen klaren und einheitlichen Standard für Online-Platt-formen gibt, dass nur Bewertungen nach tatsächlichem Aufenthalt zugelassen werden.
Ziel ist es, heimische Betriebe und deren Mitarbeiter vor Betrug zu schützen und die Verantwortung zu den Plattformen zu verschieben, die rasch und zuverlässig prüfen müssen, ob die Einträge auch auf einem tatsächlichen Aufenthalt beruhen. Falsche oder absichtlich manipulierte Eintragungen müssen schnell gelöscht oder gesperrt werden. Diesbezüglich schreibt der Generalssekretär der ÖHV, Dr. Markus Gratzer, in einer Aussendung:
„Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Falschbewertungen nicht nur technisch erkannt, sondern auch rechtlich verfolgt werden können. Digitale Fairness ist kein Nice-to-have, sondern ein Muss für eine starke Tourismus-wirtschaft.“[4]
Nur durch eine Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben können Verbraucher vor der Täuschung durch Fake-Reviews geschützt und der Wettbewerb wieder auf eine faire Basis gestellt werden. Es braucht ein Maßnahmenpaket, das das Vertrauen in Bewertungsplattformen wiederherstellt und etwaigen wirtschaftlichen Schäden für Unternehmen vorbeugt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die effektive und unbürokratische Mechanismen gegen Fake-Bewertungen auf Buchungs-plattformen zugunsten eines fairen Wettbewerbs im Tourismus sicherstellt.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Tourismusausschuss zuzuweisen.
[1] https://www.oehv.at/ueber-uns/presse/oehv-oesterreich-vorreiter-gegen-fake-bewertungen/
[2] https://www.sn.at/wirtschaft/oesterreich/hoteliers-fake-bewertungen-internet-alarm-182584237
[3] https://kurier.at/wirtschaft/hotels-massnahmen-fake-bewertungen-online-plattformen-buchung/403069185
[4] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250909_OTS0064/mehr-transparenz-bei-bewertungen-eu-greift-oehv-forderungen-auf