442/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.09.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Andrea-Michaela Schartel
und weiterer Abgeordneter
betreffend Volle gesetzliche Pensionsanpassung statt Bestrafung der Leistungs-träger
Trotz anderslautender Versprechungen der Regierung erhalten 2026 lediglich Senioren mit einer Pension von bis zu 2.500 Euro brutto den gesetzlich vorgesehenen Inflationsausgleich von 2,7 Prozent erhalten. Für darüber liegende Pensionen wird nur ein fixer Betrag von 67,50 Euro gewährt. Diese Staffelung bedeutet für viele Pensionisten einen realen Kaufkraftverlust und sie ist darüber hinaus ein Frontalangriff auf jene Menschen, die mit ihrem Fleiß die Grundlage für den Wohlstand der Generationen nach ihnen gelegt haben.
Pensionen sind eine hart erarbeitete Versicherungsleistung, auf die sich jeder Einzelne im Laufe von Jahrzehnten voller Arbeit das Anrecht erworben hat – Pensionen sind kein Geschenk und die Inflationsanpassung darf kein sozialer Gnadenakt werden. Und wenn die Regierung auch noch so gern von einer „Erhöhung“ spricht, geht auch das an den Tatsachen vorbei: Es handelt sich nicht um eine Erhöhung im Sinne eines Zugewinns, sondern um eine den Pensionisten gesetzlich zustehende Inflations-anpassung, die den Wertverlust durch die Teuerung möglichst ausgleichen soll.
Es ist darüber hinaus unredlich, einen Konflikt zwischen den Generationen zu inszenieren, Junge gegen Ältere auszuspielen. Die Herausforderung für das Pensions-system liegt insbesondere in der schwindenden Zahl an Beitragszahlern. Jeder verlorene Arbeitsplatz bedeutet einen Beitragszahler weniger. Diese Entwicklung ist eine direkte Folge der verfehlten Wirtschaftspolitik der Regierung, die zu Unternehmenspleiten und steigender Arbeitslosigkeit führt und keine effizienten, nachhaltigen Maßnahmen setzt, um den Standort zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten oder gar zu schaffen. So schwächt die Regierung gezielt die Grundlage des Generationenvertrags und trägt die Hauptverantwortung für die finanzielle Schieflage.
Nach der Einführung der E-Card-Gebühr und der Erhöhung der Kranken-versicherungsbeiträge für Pensionisten, der Wiedereinführung der Aliquotierung, den neuen Selbstbehalten bei Krankentransporten, den Verschärfungen bei der Altersteilzeit oder der Mogelpackung Teilpension setzt die Regierung mit der Staffelung der Inflationsanpassung den nächsten verehrenden Schritt, der im Übrigen viel mehr Senioren trifft, als es die Regierung glauben machen will: Denn Netto – und das ist, was beim täglichen Einkauf zählt, tritt der Wertverlust bereits bei Pensionen unter 2.500 Euro brutto ein, wie die „Krone“ unter dem Titel: „Noch mehr Pensionen verlieren 2026 ihre Kaufkraft!“ am 15. September 2025 berichtete:
„SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann sagte bei der Präsentation der Pensions-erhöhung 2026 vergangene Woche nur die halbe Wahrheit. ‚Bis 2500 Euro bekommen alle die volle Inflationsabdeckung von 2,7 Prozent‘, erklärte sie. Doch rechnet man genau nach, ist es anders: Unterm Strich erhalten viel mehr Pensionisten keinen Teuerungsausgleich. […] Der Wiener Unternehmer Bernhard Angeler, der die Webseite rechner.at betreibt, hat genau kalkuliert – und dabei zeigt sich: Betrachtet man die Nettopensionen, erhält die Mehrheit der Pensionisten die Inflation NICHT abgedeckt. Denn: Mit den Erhöhungen rutschen sie in höhere Steuerklassen und es bleibt somit weniger im Börsel.
Wer mehr als 1625 Euro Bruttopension bezieht, verliert 2026 an Kaufkraft. Hintergrund: Um zu sparen, passt die Regierung die Lohnsteuerstufen 2026 nur zu zwei Dritteln an die Inflation an. Die Folge, so Angeler: ‚Auch jene mit rund 1625 Euro brutto oder mehr verlieren, da die volle Anpassung durch die nur teilweise abgegoltene kalte Progression geschmälert wird.‘
Wer z.B. derzeit eine monatliche Bruttopension von 1700 Euro bezieht, kommt aktuell auf 1583,80 Euro netto. Nächstes Jahr bleiben netto 1623,60 Euro übrig, das ist ein Plus von nur noch 2,5 Prozent und damit weniger als die rollierende Inflation von 2,7 Prozent. Folge: Die Kaufkraft der Pension sinkt!
Wer heuer eine Bruttopension von 2000 Euro hat, kommt netto auf 1790,10 Euro. Nächstes Jahr bleiben unterm Strich 1832,10 Euro übrig, was nur einem Plus von 2,3 Prozent entspricht.
Wer derzeit 3000 Euro Bruttopension bezieht, kommt netto auf 2375,90 Euro und ab Jänner 2026 auf 2427,30 Euro, ein Plus von nur noch 2,2 Prozent. Und wer eine hohe Pension von brutto 3900 oder 4000 Euro hat, kommt nur auf ein Plus von 1,7 Prozent.“[1]
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die für 2026 bei allen Pensionen bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension den gesetzlich vorgesehenen Inflationsausgleich von 2,7 Prozent beinhaltet.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.