443/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.09.2025
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Andrea-Michaela Schartel

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wiedereinführung des Pensionistenpreisindex (PIPH)

 

 

Der Pensionistenpreisindex (PIPH) wurde 2001 von der Statistik Austria im Auftrag des Seniorenrates entwickelt, um die spezifischen Konsumgewohnheiten älterer Menschen zu berücksichtigen. Dieser Index gewichtete Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Gesundheit und Pflege stärker als der allgemeine Verbraucherpreisindex (VPI) und spiegelte somit die tatsächliche Inflation für Pensionistenhaushalte genauer wider. Zwischen 2001 und 2015 zeigte der PIPH durchgehend höhere Teuerungsraten als der VPI, was die besonderen finanziellen Belastungen der Pensionisten verdeutlichte.

 

Im Gesamtjahr 2015, dem letzten Jahr der Berechnung, lag der PIPH bei 1,1 Prozent, während die allgemeine Inflationsrate im gleichen Zeitraum mit 0,9 Prozent geringer ausfiel. Trotz dieser Erkenntnisse wurde die Berechnung des PIPH im Jahr 2016 eingestellt.[1] Aktuelle Daten belegen erneut, dass die Inflation insbesondere in Bereichen steigt, die für Pensionisten von großer Bedeutung sind: Im August 2025 lag die Inflation bei 4,1 Prozent, wobei die stärksten Preistreiber die Bereiche Wohnen, Wasser und Energie mit einem Anstieg von 6,1 Prozent sowie Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke mit 5,2 Prozent waren.

 

Der VPI wird den spezifischen Bedürfnissen und Ausgabenstrukturen der Pensionisten nicht gerecht. Dies führte bereits in den vergangenen Jahren zu einer schleichenden Entwertung der Pensionen und benachteiligt ältere Menschen, die mit steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert sind. Die Wiedereinführung des PIPH ist unerlässlich, um Gerechtigkeit und Fairness gegenüber unseren Pensionisten sicherzustellen. Nur so kann in einem ersten Schritt gewährleistet werden, dass die tatsächlichen finanziellen Belastungen dieser Bevölkerungsgruppe transparent und realitätsnah dargestellt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Statistik Austria mit der Wiedereinführung des Pensionistenpreisindex (PIPH) zu beauftragen. Es gilt sicherzustellen, dass die unsere Pensionisten stärker treffende Teuerung im Rahmen des jährlichen Inflationsausgleichs berücksichtigt wird, um weitere Anpassungen unter dem Inflationsniveau zu verhindern.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.



[1]    https://www.sn.at/wirtschaft/oesterreich/berechnung-des-pensionistenpreisindex-eingestellt-1714579