444/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.09.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Mag. Christian Ragger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und Beruf – ein Anspruch, der in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert und von Österreich ratifiziert wurde. Um diese Teilhabe in der Praxis zu ermöglichen, braucht es konkrete und verlässliche Unterstützung: Persönliche Assistenz in der Schule und am Arbeitsplatz ist hierfür ein zentrales Instrument.
Auch die Lebenshilfe Österreich hat unmissverständlich betont, das Persönliche Assistenz für die Betroffenen lebensnotwendig ist. Sie fordert indes weiter:
· „Bundesweiter Rechtsanspruch auf Persönliche Assistenz für ALLE Menschen mit Behinderungen, auch für Menschen mit intellektuellen Behinderungen
· Bundeseinheitliche Regelung für ganz Österreich und Zusammenführung von Arbeits-, Freizeit- und Wohn-Assistenz (Harmonisierung)
· Ausreichende finanzielle Mittel für ganz Österreich und Orientierung am individuellen Bedarf der jeweiligen Personen“[1]
Das aktuelle Budgetloch darf nicht als Ausrede herhalten, um grundlegende Rechte weiterhin zu verweigern. Inklusion ist kein Luxus, sondern eine Frage der Gerechtigkeit, der Menschenwürde und der Verfassungs- sowie Menschenrechts-konformität. Es ist höchste Zeit, dass dieser Anspruch mit den notwendigen finanziellen Mitteln unterlegt und umgesetzt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche den Forderungen der Lebenshilfe für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Bildung und Beruf Rechnung trägt.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250918_OTS0025/wer-persoenliche-assistenz-braucht-soll-sie-bekommen-lebenshilfe-oesterreich-fordert-rechtsanspruch-fuer-alle-menschen-mit-behinderungen