447/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.09.2025
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Meri Disoski, David Stögmüller, Freundinnen und Freunde
betreffend wechselseitige Solidarität und Unterstützung im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik - Was bedeutet ein Übergriff auf EU-Hoheitsgebiet für Österreich?
BEGRÜNDUNG
Am 9. September 2025 kam es zu zahlreichen Verletzungen des polnischen Luftraums. Mehrere Drohnen mussten von den polnischen Luftstreitkräften abgeschossen werden. Premierminister Donald Tusk bestätigte, dass es sich dabei um russische Drohnen handelte. Polen hat daraufhin die Konsultationen nach Artikel 4 des NATO-Vertrags beantragt: Zum Schutz der Ostflanke wurde eine neue Initiative durch die NATO ins Leben gerufen.
Das gewollte Eindringen russischer Drohnen bis zu 400 km in polnisches Staatsgebiet markiert eine neue Eskalationsstufe im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. In den Wochen seitdem kam es auch in anderen Mitgliedsstaaten zu besorgniserregenden Vorfällen. So wurden auch in Rumänien Drohnen russischer Herkunft gesichtet. In Estland kam es zu einer zwölf Minuten andauernden Luftraumverletzung durch russische Kampfjets, die ohne Erlaubnis eingedrungen waren und keinen Funkkontakt erlaubten. Am 23. September berichtete die dänische Regierung von einem Anschlag auf Flughäfen in Kopenhagen und Olso, bei dem Überflüge mehrerer Drohnen für stundenlange Sperrungen und Flugstreichungen sorgten.
Es zeigt sich ein klares Bild: Russland richtet seine Aggression zunehmend auch gegen die Europäische Union – sowohl durch hybride Mittel als nunmehr auch durch gezielte Übergriffe auf europäisches Hoheitsgebiet. Dies stellt auch für Österreich eine Bedrohung dar. Zunehmend kommt es zu direkten Drohungen gegenüber Österreich bzw. persönliche Untergriffigkeiten gegen die österreichische Außenministerin Beate Meinl-Reisinger, die nicht akzeptabel sind und auf das schärfste zurückgewiesen werden. So drohte der stellvertretende Leiter des Sicherheitsrates der Russischen Föderation, Dmitri Medwedew, Österreich mit militärischen Konsequenzen, als Reaktion auf Diskussionen zur Ausgestaltung der Neutralität und auf Grund der pro-ukrainischen Position der Bundesregierung.
Neben der durch den Bundeskanzler und die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten verschickten Solidaritätsbekundungen an Polen und den Zurückweisungen gegenüber Russland benötigt es allerdings weitere Schritte auf nationaler und europäischer Ebene, um auf diese Eskalationen entsprechend zu reagieren.
Eine enge Abstimmung, Planung und Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten ist dazu unverzichtbar. Das Eindringen russischer Drohnen in den polnischen und rumänischen Luftraum, Verletzungen des estnischen Luftraums sowie der Anschlag in Dänemark müssen als Bedrohung der Sicherheit der gesamten Union verstanden werden. Österreich darf sich dabei nicht auf bloße Solidaritätsbekundungen beschränken, sondern muss innerhalb der EU aktiv darauf drängen, dass konkrete Schritte zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Sicherung der Außengrenzen und zur Verteidigung des europäischen Luftraums durch die Europäische Union gesetzt werden.
Zusätzlich zur konkreten Frage, wie europäische Staaten im Ernstfall einander beistehen, braucht es auch eine grundsätzliche Debatte darüber, wie Europa seine Sicherheit und Verteidigung künftig eigenständig organisieren kann. Mit der zweiten Amtszeit von Donald Trump ist die Verlässlichkeit der transatlantischen Zusammenarbeit massiv in Zweifel gezogen. Die EU kann sich nicht länger auf die Rückendeckung der USA verlassen und muss daher mehr eigene Verantwortung übernehmen.
Gerade für Österreich, das nicht Mitglied der NATO ist, besteht ein essenzielles Interesse in der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu einer eigenständigen, funktionstüchtigen und effektiven EU Sicherheitssäule.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert in enger Abstimmung mit der Europäischen Union klar festzulegen, welche Beiträge Österreich im Falle weiterer russischer Eskalation im Einklang mit der Neutralität leisten kann und wird und welche Unterstützung Österreich im Gegenzug im Falle einer eigenen Betroffenheit von europäischer Seite erwarten darf.
Mögliche Beiträge betreffen insbesondere den Schutz kritischer Infrastruktur, die Sicherung des Luftraums und den Außengrenzschutz.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene aktiv für den Aufbau bzw. die Weiterentwicklung einer eigenständigen, funktionstüchtigen und effektiven europäischen Sicherheitssäule einzusetzen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.