45/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.02.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag.a Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Sündenfall Signa, die Konsequenzen ziehen, jetzt!

 

 

 

BEGRÜNDUNG 

 

Signa ist die größte Firmenpleite der österreichischen Geschichte. Die vollständige Aufklärung des Signa-Falls wird zwar noch Jahre dauern, doch es muss gehandelt werden – und zwar sofort.

Viele Menschen fragen sich, wie es soweit kommen hat können. Mittlerweile wissen wir auch durch den Untersuchungsausschuss: Benko hat das Tarnen und Täuschen perfektioniert. Seinem Hütchenspiel ist es auch leicht gemacht worden. Der Wirtschaftskrimi rund um René Benko darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Großteil des Geschäftskonzepts von Signa legal war.

Es ist die (ureigenste) Pflicht der Politik, die Konsequenzen endlich zu ziehen und das System so robust zu gestalten, dass ein möglicher nächster Hütchenspieler à la Benko keine Chance hat.

René Benko ist bereits seit 33 Tagen in Untersuchungshaft. Der Konkursfall Signa ist 456 Tage alt. Durch die Blockadehaltung der ÖVP ist seitdem kein gesetzlicher Beschluss erfolgt, der die nächste Luftschlösserproduktion wie im Fall Signa verhindern könnte. Die Bundesministerin für Justiz hat bereits im Jänner 2024 unmittelbar nach dem Zusammenbruch des Signa-Imperiums ein Maßnahmenpaket vorgelegt.

Der derzeitige Zustand, in dem die größte Wirtschaftspleite der österreichischen Wirtschaftsgeschichte, gesetzesmäßig folgenlos bleibt, ist untragbar.

Benko nutzte das System für sich aus. Er bediente sich nahezu jedes Schlupflochs, das er finden konnte. Die Politik darf deshalb nicht den Fehler machen, sich nicht für die Schlupflöcher zu interessieren. Wer nichts macht, macht sich mitverantwortlich.

Geschädigte gibt es genug, neben Banken, Versicherungen und den Kunden:innen sind das Lieferant:innen und alle Steuerzahler:innen.

Es ist unserer Meinung nach die Verpflichtung der Politik, die Interessen der Steuerzahler:innen und der rechtschaffenen Bürger:innen und Unternehmer:innen zu wahren. Folgende Reformen sind deshalb dringend notwendig:

1.    Schluss mit billigen Bilanz-Tricks

Milliarden-Pleiten wie Signa „passieren“ nicht von heute auf morgen. Es darf nicht sein, dass konsolidierte Bilanzen von Konzernen über Jahre hinweg nicht ordentlich vorgelegt werden und dass diese Konzerne ihre finanzielle Lage verschleiern, indem sie komplizierte Netze aus unzähligen Subfirmen spinnen. Wenn lieber Strafe gezahlt wird, anstatt rechtzeitig zu bilanzieren, dann muss der Strafrahmen erhöht werden.

·         Empfindliche Strafen für das Nicht-Einreichen von Bilanzen von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes

·         Konsolidierungspflicht für alle verbundenen Unternehmen anstatt Umgehungs-Konstruktionen mit GmbHs

·         Prüfpflicht für Jahresabschlüsse von sog. „kleinen“ GmbHs, wenn ein Schwellenwert um mehr als das 5-fache überschritten wird

·         Verpflichtende Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens bei mehrjähriger Nichtveröffentlichung des Jahres- oder Konzernabschlusses

·         Keine Förderungen der öffentlichen Hand bei Missachtung der Offenlegungspflichten

2.    Keine Stiftungsversteckspiele mehr

Stiftungen sind wie geheime Geldbunker für Superreiche. Die Stiftungen erfüllen in der Signa-Welt eine Funktion des Sparbuchs bzw. als letzte Bastion, die geliebte Vermögenswerte vor dem Zugriff der Gläubiger schützen soll. Sie hatten von Anfang an die Aufgabe, Zahlungsverpflichtungen n i c h t nachkommen zu müssen. Das darf auf keinen Fall Schule machen. Deshalb gehören Privatstiftungen reformiert und Transparenzregeln so angepasst, wie sie gewöhnliche, rechtschaffene Unternehmen auch leisten müssen.

·         Alle Begünstigten müssen offengelegt werden, d.h. vollständige Offenlegung der Stiftungszusatzurkunde

·         Jährliche Veröffentlichung des Jahresabschlusses von Privatstiftungen im Firmenbuch

·         Offenlegungspflicht für Konzernabschlüsse der Stiftungs-Holding

·         Vermögensabflüsse in Stiftungsparadiese durch europäisches Vermögensregister erfassen

3.    Strengere Steuervorschriften für Luxusimmobilien

Die eigene Luxusresidenz als Hotel tarnen und vom Finanzamt die Vorsteuer holen? Gerade das Chalet N und die Privatvilla in Igls zeigen, dass kein Verlass darauf ist, dass der Fiskus jemals das Geld in Form von Umsatzsteuern wieder zurückbekommt. Wir schlagen deshalb (bei möglicher EU-rechtskonformer Umsetzung) mindestens eine 5-jährige Bewährungszeit vor, ob in der Luxusresidenz tatsächlich Einnahmen erzielt werden sollen, oder ob sie lediglich als Privatdomizil für den Gesellschafter dienen soll. Wesentlich verschärft gehören jedenfalls Nachweispflichten durch den Steuerschuldner, ob überhaupt eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt. Dem sog. “GrESt-Blocker” soll ein Ende gesetzt werden, indem Grunderwerbsteuer bei jeder Transaktion fällig wird. Dazu braucht es eine echte Lösung wie in einigen europäischen Ländern und nicht nur eine (wiederholte) Verschiebung der Schwellenwerte.

4.    Prüfungsschwerpunkt Privatstiftungen und mehr Mittel für die Finanz

Von der Causa Signa sind 1.300 Steuernummern betroffen. Das Firmen- und Stiftungskonstrukt ist kompliziert verschachtelt. Laut Finanz-internen Unterlagen aus dem Untersuchungsausschuss werden 80 Prozent der Privatstiftungen in Österreich nie geprüft. Das hat auch Benko sich zu Nutze gemacht. Ein erster wichtiger Schritt wäre die Einführung von spezialisierten Branchenteams für superreiche Steuerpflichtige und deren Stiftungen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden 

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Finanzen, wird ersucht dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, der folgende Punkte enthält:

1.    Empfindliche Strafen für das Nicht-Einreichen von Bilanzen von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes,

2.    Konsolidierungspflicht für alle verbundenen Unternehmen in einer Unternehmensgruppe,

3.    Prüfpflicht für Jahresabschlüsse von sog. „kleinen“ GmbHs, wenn ein Schwellenwert um mehr als das 5-fache überschritten wird,

4.    Verpflichtende Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens bei mehrjähriger Nichtveröffentlichung des Jahres- oder Konzernabschlusses,

5.    Gesetzliches Verbot von Förderungen der öffentlichen Hand an Unternehmen, die fortgesetzt ihren unternehmensrechtlichen Offenlegungsverpflichtungen nicht nachkommen,

6.    Verbesserte Transparenzregeln für Privatstiftungen, die die Offenlegung der Stiftungszusatzurkunde im Wirtschaftlichen Eigentümer Register und die jährliche Veröffentlichung der Jahresabschlüsse und der Konzernabschlüsse von Stiftungsholdings vorsehen,

7.    Die Einhebung der Grunderwerbsteuer bei möglichst allen Share-Deals, als auch die Einführung einer fünfjährigen Bewährungszeit bei unternehmerischer Nutzung von Luxusimmobilien,

8.    Sowie optimierte Ressourcenausstattung und einen Prüfungsschwerpunkt Privatstiftungen der Finanz (Einrichtung spezialisierter Branchenteams).“

 

Die Bundesregierung wird außerdem zur positiven Mitwirkung zur Implementierung eines Europäischen Vermögensregisters auf EU-Ebene aufgefordert.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.