450/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.09.2025
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Parlamentarische Materialien

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Süleyman Zorba, Alma Zadic, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Datenschutzbehörde endlich mit notwendigen Mitteln ausstatten für effektiven Datenschutz

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Art 52 Abs 4 DSGVO verpflichtet Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass jede Aufsichtsbehörde mit den personellen, technischen und finanziellen Ressourcen, Räumlichkeiten und Infrastrukturen ausgestattet wird, die sie benötigt, um ihre Aufgaben und Befugnisse im Rahmen der DSGVO effektiv wahrnehmen zu können.

 

Während in der abgelaufenen Gesetzgebungsperiode umfangreiche Maßnahmen gesetzt wurden, diesen Anforderungen Rechnung zu tragen (so stieg die Zahl der Planstellen seit dem Jahr 2019 um 16 Planstellen)[1], schenkt die aktuelle Bundesregierung den steigenden Herausforderungen für die Datenschutzbehörde wenig Beachtung.

 

Aus dem im März 2025 veröffentlichten Datenschutzbericht 2024[2] ergibt sich, dass im Bereich der Individualbeschwerden seit 2017 eine Steigerung von 769% stattgefunden hat. Mit einem Mitarbeiterstand von 50,00 Vollbeschäftigungsäquivalenten (VBÄ) hat die Datenschutzbehörde (DSB) im Jahr 2024 – unter anderem – 

-       1.845 Bescheide zu inländischen Individualbeschwerden erlassen,

-       96 Bescheide zu grenzüberschreitenden Beschwerden erlassen,

-       62 Bescheide in Verwaltungsstrafverfahren erlassen,

-       936 Sicherheitsverletzungen behandelt,

-       301 Verfahren vor dem BVerwG geführt,

-       8.029 Rechtsauskünfte erteilt und Anfragen behandelt.[3]

 

Der Personalstand lag im Q2/2025 bei 51 VBÄ. Gleichzeitig warnt die DSB, dass sie, beginnend mit Juli 2025, einen Großteil ihrer Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten (dzt. rund 20 in Voll- und Teilzeit) infolge fehlender Budgetmittel nicht mehr nachbesetzen kann.[4]

 

Die Arbeitsbelastung wird 2026 absehbar massiv (!) steigen - mit den zusätzlichen Aufgaben, die auf die DSB infolge der KI-Verordnung, NIS2, aber auch infolge der endlich umgesetzten Informationsfreiheit zukommen. Schon jetzt wird die Informationsfreiheit von den ersten Behörden verkompliziert[5] - die Notwendigkeit weiterer Unterstützung und Beratung informationspflichtiger Organe ist zu erwarten; zudem hat die DSB das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gem. § 15 Abs. 2 IFG begleitend zu evaluieren. Gleichzeitig sind die Personalkosten infolge der Inflation gestiegen.

 

Dessen ungeachtet spart die Regierung im Budget 2025 und 2026 Mittel bei der DSB ein. Damit kann die Behörde ihre Schlagkraft nicht aufrechterhalten und schon gar nicht wichtige zusätzliche Agenden im Zusammenhang mit KI, Cybersicherheit und Informationsfreiheit stemmen.

 

Schon im Datenschutzbericht 2024 hat der Behördenleiter festgehalten:

 

„Die Arbeitsbelastung insgesamt, aber auch pro Kopf, ist dabei anhaltend hoch und die Erhöhung des Personalstandes somit unausweichlich, wenn die DSB weiterhin ihren Aufgaben nachkommen können soll. Derzeit ist dies nur möglich, indem Schwerpunkte in zeitlich festgelegten Fenstern gesetzt werden, was die Vernachlässigung anderer Aufgaben in diesem Zeitraum zur Folge hat.

 

Eine Aufstockung des Personalstandes ist auch deshalb dringend erforderlich, weil sowohl der nationale, als auch der Unionsgesetzgeber der DSB zusätzlich Aufgaben übertragen.

 

Zusätzliche Aufgaben erfordern zusätzliche Mittel!

 

Zu erwähnen sind hier das IFG, die KI-VO, die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung und die NIS 2-Richtlinie.“

 

Wer Grundrechte und Datenschutz ernst nimmt, wird auch nicht umhinkommen, diese Rechte abzusichern, und das bedeutet: Die Datenschutzbehörde ist mit hinreichenden Mitteln auszustatten.

 

Während die Regierung mit Messenger-Überwachung und einem drastischen Ausbau von Videoüberwachung neue Angriffe auf den Datenschutz von Bürger:innen startet, hungert sie die Datenschutzbehörde mit einer Kürzung von Budgetmitteln aus. Das ist nicht weniger als ein Angriff auf die Grundrechte von Bürger:innen.

 

Aus diesem Grund reichen die Datenschutzorganisationen noyb und epicenter.works jetzt auch eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein.[6] Es droht ein Vertragsverletzungsverfahren.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Datenschutzbehörde mit den personellen, technischen und finanziellen Ressourcen, Räumlichkeiten und Infrastrukturen auszustatten, die sie benötigt, um ihre Aufgaben und Befugnisse wahrnehmen zu können. Insbesondere muss eine nachhaltige Aufstockung des Personalstands erfolgen, und zwar in einem Ausmaß, das die Erfüllung der übertragenen Aufgaben ermöglicht.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.



[1] https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2020/bfg/teilhefte/UG13/UG13_Arbeitsbehelf_zum_Personalplan_2020.pdf

https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2024/bfg/teilhefte/UG13/UG13_Arbeitsbehelf_zum_Personalplan_2024.pdf

[2] https://dsb.gv.at/sites/site0344/media/downloads/datenschutzbericht_2024.pdf

[3] Siehe Datenschutzbericht 2024.

[4] https://dsb.gv.at/sites/site0344/media/downloads/newsletter_2_final.pdf

[5] https://www.informationsfreiheit.at/2025/09/08/erste-behoerden-untersagen-anfragen-per-e-mail/

[6] https://noyb.eu/sites/default/files/2025-09/Complaint%20to%20Commission_geschw%C3%A4rzt.pdf