455/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.09.2025
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Elisabeth Götze, Nina Tomaselli, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Strukturreformen für gesunde Gemeindefinanzen

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die österreichischen Gemeinden stehen unter finanziellem Druck. Die schwächelnde Wirtschaft und sinkende Einnahmen bei gleichzeitig aufgrund der Inflation und Demographie steigenden Ausgaben engen den finanziellen Handlungsspielraum der Gemeinden erheblich ein. Und auch der Ausblick ist düster: Laut Zentrum für Verwaltungsforschung (KDZ) wird sich die Situation noch weiter verschärfen.[1]

 

Die Bundesregierung hat auf die sich zuspitzende Situation bisher nur unzureichend reagiert. Während die schwarz-grüne Bundesregierung den Gemeinden regelmäßig mit Hilfsmaßnahmen unter die Arme gegriffen hat (Kommunalinvestitionsgesetz 2020[2], Gemeindehilfspaket 2021[3], Erhöhung der Ertragsanteile der Gemeinden um 275 Mio. EUR[4], Kommunalinvestitionsgesetz 2023[5] und das Gemeindepaket 2025[6]), stellt die aktuelle Bundesregierung den Gemeinden keine frischen Mittel zu Verfügung. Einzig die den Gemeinden bereits versprochenen Investitionszuschüsse werden in Finanzzuweisungen umgewandelt. Mehr Mittel erhalten die Gemeinden dadurch aber nicht – im Gegenteil: Anstatt selbstbestimmt die Mittel für Investitionen abrufen zu können, bestimmt nun das Gesetz wann wieviel Mittel an die Gemeinden fließen[7].

 

Der KDZ weist darauf hin, dass einmalige Maßnahmen nicht mehr ausreichen, um die finanzielle Schieflage zu beheben.[8] Die Gemeinden selbst haben jedenfalls nur begrenzten Spielraum. Zwar zeigen einzelne Beispiele, wie durch Gemeindekooperationen etwa bei Feuerwehren, Verwaltung und Bildung Sparpotenziale bzw. Qualitätssteigerungen erreicht werden können oder wie durch geschickte Bürgerbeteiligungen Kosten gesenkt werden können[9]; ein Großteil der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden sind jedoch vorgegeben.

 

Daher ist auch die Bundesregierung gefordert, Maßnahmen für die Gemeinden zu ergreifen. Bisher hat sie nur durch Sparvorgaben aufhorchen lassen, die aus derzeitiger Sicht für die Gemeinden unerreichbar scheinen. Laut Strategiebericht des Finanzministeriums sollen Länder- und Gemeinden einen saftigen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten – wie das funktionieren soll, bleibt unbeantwortet.

 

Dabei liegen Lösungsvorschläge bereits auf dem Tisch: Um die Einkommen der Gemeinden zu stärken und damit genügend Mittel für die kommunale Daseinsvorsorge und insbesondere Elementarpädagogik zu Verfügung zu haben, muss endlich die Grundsteuer reformiert werden und die Potenziale der Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabe müssen gehoben werden. Dass auf diese Einnahmequellen bisher zu großen Teilen verzichtet wird, ist angesichts der budgetären Herausforderungen nicht nachvollziehbar.

 

Darüber hinaus ist eine Aufgabenreform dringend notwendig, da die Umlagen, die die Länder von den Gemeindeertragsanteilen einziehen, die finanzielle Situation der Gemeinden laufend verschlechtern. Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden müssen klarer definiert und die Finanzverflechtungen aufgelöst werden. In diesem Zusammenhang sollten die Gemeindebedarfszuweisungen reformiert werden. Während die Unterstützung finanzschwacher Gemeinden durch diese gepoolten Mittel als sinnvoll bewertet werden, stößt die Verwendung dieser Mittel für Projekte auf klare Kritik des Rechnungshofes.[10],[11] Anstatt dieser weiteren Finanzverflechtung zwischen Ländern und Gemeinden sollten die Mittel gleich bei den Gemeinden bleiben.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, Verhandlungen mit den Bundesländern, Städten und Gemeinden aufzunehmen mit dem Ziel, eine klare Aufgabenverteilung sowie Regelungs- und Verantwortungsstrukturen zwischen den Gebietskörperschaften zu erreichen. Darüber hinaus soll für Länder, Städte und Gemeinden eine Abgabenverantwortung gelten. Im Falle von Budgetdefiziten auf ihrer Ebene sollen Länder und Gemeinden vorrangig Steuern und Abgaben in eigener Kompetenz – etwa Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben – einführen oder erhöhen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.



[1] https://www.kdz.eu/de/aktuelles/blog/gemeindefinanzprognose-dezember-2024-konsolidierungsmassnahmen-auch-bei-gemeinden

[2] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011210

[3] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/630/fname_877070.pdf

[4] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/BNR/459/fname_1353639.pdf

[5] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012096

[6] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2682

[7] https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012657&FassungVom=2025-09-10&Artikel=&Paragraf=2&Anlage=&Uebergangsrecht=

[8] https://www.kdz.eu/de/aktuelles/blog/zwischen-anspruch-und-realitaet-wo-koennen-gemeinden-sparen

[9] https://kommunal.at/energie-effizienz-engagement-so-gelingt-gute-arbeit-trotz-leerer-kassen

[10] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/home_7/Zahlungsstro_me_zw_Gebietsko_rperschaften.pdf

[11] https://www.blrh.at/wp-content/uploads/2025/02/Pruefungsbericht_Bedarfszuweisungen.pdf