467/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.09.2025
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8Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde
betreffend Reform des Ausgleichstaxfonds (ATF)
BEGRÜNDUNG
Der Ausgleichstaxfonds (ATF) leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung einer Vielzahl von Initiativen und Projekten, die das Ziel haben, die Gesellschaft, insbesondere die Arbeitswelt, für die Anliegen, Bedürfnisse und Stärken von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren, die Qualifizierung von Menschen mit Behinderungen zu fördern sowie den betroffenen Personen selbst und ihren Arbeitgeber:innen Unterstützung zu bieten. Die möglichen Unterstützungsmaßnahmen reichen von Lohnförderungen über die Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschern für den Berufsalltag bis hin zur Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz.
Finanziert wird der ATF über die namensgebenden Ausgleichstaxen, die jene Betriebe mit mehr als 25 Arbeitnehmer:innen entrichten müssen, die keine oder zu wenige Menschen mit Behinderung mit Begünstigtenstatus beschäftigen, sowie über Zuschüsse des Bundes und über Mittel des europäischen Sozialfonds.
In den letzten Jahren und Jahrzehnten ist die Zahl der geförderten Initiativen und der Services für Unternehmen stetig gewachsen. Auch der Kreis der geförderten Personen erweiterte sich aufgrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und arbeitsmarktpolitischer Notwendigkeiten. So profitieren von Förderungen des ATF heute längst nicht nur mehr „begünstigt behinderte Arbeitnehmer:innen“ und Unternehmen, die diese beschäftigen. Es werden beispielsweise auch Personen mit einem geringeren Grad der Behinderung[1] und ihre Arbeitgeber:innen unterstützt. „Ausgrenzungsgefährdete“ Jugendliche werden durch das ATF-finanzierte Jugendcoaching und Qualifizierungsprogramme gefördert, in der Arbeitswelt Fuß zu fassen. Betriebe profitieren ebenfalls durch Unterstützung und Beratung, wie etwa im Rahmen des Betriebsservice oder durch Lohnkostenzuschüsse, auch wenn sie nicht oder nur im geringen Umfang ausgleichstaxenpflichtig sind. All diese Faktoren sowie die Teuerung und Wirtschaftskrisen der vergangenen Jahre führten dazu, dass zur Finanzierung der Leistungen immer mehr Bundeszuschuss zum ATF erforderlich war.
Gleichzeitig wird die Berechnung der Ausgleichstaxen nicht den heutigen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen gerecht und hält auch nicht mit der allgemeinen Lohnentwicklung Schritt. Nur rund acht Prozent aller Arbeitgeber:innen oder ca. fünf Prozent der österreichischen Betriebe zahlen aufgrund ihrer Größe und ihres Personalstands die Ausgleichstaxen, während beispielsweise Unternehmen mit wenig Personaleinsatz und viel Umsatz verhältnismäßig gering belastet sind.
Dies führt dazu, dass die Ausgleichstaxen derzeit nur mehr rund 50 Prozent des derzeitigen Volumens des Ausgleichstaxfonds ausmachen.
Um das Leistungsniveau halten zu können, werden aktuell jährlich noch einmal rund 100 Millionen Euro pro Jahr aus dem Budget benötigt. Doch die Sparmaßnahmen der Regierung treffen auch die Bundeszuschüsse an den ATF. Dadurch drohen eine Unterdotierung und Leistungskürzungen.
Um die Finanzierung des ATF langfristig zu sichern und damit Menschen mit Behinderungen und ihre Arbeitgeber:innen auch in Zukunft im nötigen Umfang unterstützen zu können, braucht es neue Konzepte. Diese wurden trotz des immer stärkeren finanziellen Drucks bis heute nicht erarbeitet.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Pflege, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, unter Einbindung aller relevanten Stakeholder, insbesondere des Österreichischen Behindertenrats, der Bundes-Behindertenanwältin und des Bundes-Monitoringauschusses sowie der Sozialpartner, innerhalb eines Jahres nach Annahme dieses Entschließungsantrages ein neues, tragfähiges Modell zur Finanzierung des ATF zu erarbeiten und dieses dem Nationalrat in Form einer Regierungsvorlage zuleiten. Spätestens nach sechs Monaten ist dem Ausschuss für Arbeit und Soziales über den Fortgang der Arbeiten Bericht zu erstatten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.