469/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.09.2025
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde
betreffend Omnibus als trojanisches Pferd für Umweltschutz - Aushöhlung des Green Deals jetzt verhindern
BEGRÜNDUNG
Die europäische Kommission hat im Dezember die Weichen für eine grüne und saubere Zukunft und für eine Vorreiterrolle Europas gestellt: der Green Deal zielt darauf ab, ein saubereres, gesünderes und klimaneutrales Europa zu schaffen. Damit hat Europa Verantwortung für die Zukunft übernommen und ein ganzheitliches Leitbild für Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt entworfen.
Doch nicht überall stieß der Green Deal auf Gegenliebe – insbesondere die Vertreter „alter“, fossiler Industrien sehen durch den Fokus des Green Deals auf Zukunftstechnologien ihre Pfründe gefährdet.
Und deren Lobbying im Hintergrund in Verbindung mit dem Rechtsruck in vielen
europäischen Ländern hat offenbar Früchte getragen:
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur sogenannten „Omnibus-Verordnung“.[1] Mit diesem Vorschlag sollen die Verpflichtungen aus der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der Taxonomie-Verordnung und auch der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) abgeschwächt werden mit dem Ziel, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren.
Im Bereich der EU-Lieferkettenrichtlinie sollen unter anderem die einheitlichen zivilrechtlichen Haftungsregeln fallen. Weiters sollen die minimalen Höchststrafen abgeschafft werden.
Ganz generell sollen Schwellenwerte, ab welcher Größe Unternehmen in den Anwendungsbereich der jeweiligen Richtlinien fallen, angehoben und die Anwendbarkeit nach hinten verschoben werden.
Die Vorschläge gehen jetzt an das Europäische Parlament und den Rat, die darüber
beraten und entscheiden werden.
Am 3. April 2025 hat das EU-Parlament der Verschiebung des Inkrafttretens der Regelungen der CSDDD um ein Jahr zugestimmt.[2]
Es ist zu befürchten, dass durch die in den Omnibus-Verordnungen vorgesehenen Maßnahmen die Kernelemente des Green Deals massiv ausgehöhlt werden. Aktuell werden die einzelnen Omnibus Pakete auf EU-Ebene verhandelt.
Zur Frage, wie es zur internen Willensbildung hinsichtlich der österreichischen Verhandlungsposition auf EU-Ebene kommt, antwortete der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft anlässlich der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des Antragsstellers wie folgt:
„Die Position der österreichischen Bundesregierung zum Omnibus-I-Vorschlag der EU-Kommission beruht auf einem mehrstufigen Prozess, der sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene stattfindet. Zunächst bindet das Bundeskanzleramt (BKA) die betroffenen Bundesministerien, das sind jenes für Justiz (BMJ), für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET), für Finanzen (BMF) sowie für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in den Prozess ein, um eine gemeinsame Position zu erzielen. Den Weisungsvorschlag erarbeitet das jeweils federführend zuständige Bundesministerium, das sind für die einzelnen Teile des Omnibus-I Vorschlags das BMJ, das BMWET sowie das BMF. Die zeitliche Abfolge der Koordinationsarbeiten richtet sich nach den vom Ratsvorsitz festgelegten Verhandlungsterminen. Die Expertinnen und Experten des BMLUK tragen zum Abstimmungsprozess mit ihrem Fachwissen bei. Auf europäischer Ebene wird diese Position in einem weiteren Schritt mit den anderen EU-Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union diskutiert und abgestimmt.“[3]
Um die wichtigen Weichenstellungen durch den Green Deal nicht aufzuweichen und zu verwässern ist es wichtig, dass Österreich hier in den Verhandlungen klar Farbe für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz bekennt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert bei den Verhandlungen zu den „Omnibus-Verordnungen“ auf europäischer Ebene eine Position zu vertreten, welche verhindert, dass es zu einer Aushöhlung des Green Deals und zu einer Aufweichung oder Verzögerung von Zielsetzungen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit kommt.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.