476/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.09.2025
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Parlamentarische Materialien

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schaffung eines umfassenden Barrieren-Beseitigungsanspruches im BGStG

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist ein wesentliches Instrument, um die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Behinderung zu bekämpfen und ein gleichberechtigtes Leben mit Behinderung zu fördern. Das Gesetz ist seit nunmehr bald 20 Jahren in Kraft. Doch obwohl die Übergangsfristen zur Schaffung von Barrierefreiheit längst abgelaufen sind, ist eine barrierefreie Umwelt noch immer nicht selbstverständlich gegeben.

 

Ein wichtiger Grund ist, dass Kläger:innen selbst bei gerichtlicher Feststellung einer Diskriminierung durch Barrieren in den allermeisten Fällen keinen Anspruch darauf haben, dass diese Barrieren, wegen derer sie zu Gericht gegangen sind, beseitigt werden müssen. Die betroffenen Personen können lediglich einen (relativ geringen) Schadenersatz geltend machen.

 

Lediglich bei Verbandsklagen nach dem BGStG, von denen bis dato erst eine durchgeführt wurde, gibt es bei großen Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, die Beseitigung einer Barriere zu verlangen. Bei allen anderen Verfahren nach BGStG gibt es diese Möglichkeit nicht.

 

Der fehlende Beseitigungsanspruch ist ein wesentlicher Grund, warum viele Menschen mit Behinderungen auch bei offensichtlichen Diskriminierungen von einer Klage absehen. Für einen kleinen Schadenersatz, der nichts an den Ursachen der Diskriminierung ändert, wollen viele die Belastungen eines Gerichtsverfahrens sowie das Prozesskostenrisiko nicht auf sich nehmen.

 

Dies wiederum führt dazu, dass es wenig Judikatur und damit Rechtssicherheit zum Thema Barrierefreiheit gibt. Der Zweck des BGStG, durch gerichtliche Entscheidungen Barrierefreiheit zu fördern, wird dadurch verfehlt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Pflege, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, unter Einbindung aller relevanten Stakeholder, insbesondere des Österreichischen Behindertenrats, der Bundes-Behindertenanwältin, und des Bundes-Monitoringausschusses, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz dahingehend zu überarbeiten und dem Nationalrat als Änderungsentwurf vorzulegen, dass im Falle einer gerichtlich festgestellten Diskriminierung aufgrund mangelnder Barrierefreiheit auch außerhalb von Verbandsklagen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der beklagten Partei ein Anspruch auf Beseitigung einer diskriminierenden Barriere besteht.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.