478/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.09.2025
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Olga Voglauer, Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde
betreffend verpflichtende Anwendung der naBe-Kriterien
BEGRÜNDUNG
Der Aktionsplan nachhaltige Beschaffung legt seit seiner überarbeiteten Veröffentlichung unter der Grünen Umweltministerin Leonore Gewessler im Juni 2021 deutlich strengere ökologische Kriterien als zuvor fest. Diese gelten für 16 Produktbereiche – von Hoch- und Tiefbau über Elektrogeräte und Fahrzeuge bis hin zu Lebensmitteln.
Seit 1. Juli 2021 sind diese im Rahmen einer Selbstverpflichtung des Bundes (Ministerratsbeschluss) in allen Einrichtungen der Bundesministerien sowie allen nachgeordneten Dienststellen und angewiesenen Rechtsträgern anzuwenden, während den ausgelagerten, nicht weisungsgebundenen Rechtsträgern die Anwendung empfohlen wurde.[1]
Zusätzlich können weitere Stellen sogenannte „Strategische Partnerschaften“ abschließen. Solche haben bisher etwa die Städte Linz, Villach und Graz, das Umweltbundesamt, die ASFINAG, die Österreichischen Bundesforste und einige weitere Institutionen unterzeichnet und sich damit ebenso zur Einhaltung der naBe-Kriterien bekannt.
Zahlreiche Anfragen und Medienberichte zur Einhaltung der naBe-Kriterien im Lebensmittelbereich zeigen jedoch, dass zumindest in diesem Bereich – für andere Teilbereiche ist dies bisher nicht bekannt – die Einhaltung kaum funktioniert.[2] Sanktionen für die Nicht-Einhaltung gibt es jedoch nicht, da die naBe-Kriterien eben nicht gesetzlich verpflichtend sind, sondern nur eine freiwillige Selbstverpflichtung.
Im August 2025 wurde bekannt, dass das Parlament – das sich eigentlich mit einer Selbstverpflichtung[3] dem naBe unterworfen hatte – den Bezug von Ökostrom zur Disposition stellt.[4]
Dabei könnte eine vollständige Umsetzung der naBe-Kriterien im Bund bzw. noch besser im gesamten öffentlichen Bereich Österreichs eine stabile und vorhersehbare Nachfrage nach ökologischer erzeugten Gütern und Dienstleistungen schaffen und die entsprechenden zukunftsträchtigen Unternehmen damit stärken. Zusätzlich würde sich der Staat zahlreiche Folgekosten, die sich aus der Nutzung nicht-nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen ergeben, ersparen. Nicht zuletzt soll die öffentliche Hand eine Vorbildwirkung entfalten und Klima- und Umweltschutz aktiv vorantreiben.
Eine gesetzliche Verpflichtung des Bundes oder des gesamten öffentlichen Bereichs ist eine wichtige Maßnahme, um die vollständige Umsetzung des Aktionsplans nachhaltige Beschaffung zu erreichen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis März 2026 eine Regierungsvorlage zur Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2018 - BVergG 2018 vorzulegen. Diese soll eine rechtlich bindende Verpflichtung aller Einrichtungen des Bundes zur Einhaltung der Kriterien des Aktionsplans nachhaltige Beschaffung beinhalten.
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, mit den Bundesländern in Verhandlung zu treten, um eine solche rechtlich bindende Verpflichtung zur Einhaltung der Kriterien des Aktionsplans nachhaltige Beschaffung für alle öffentlichen Einrichtungen – auch solche der Länder und Gemeinden – zu ermöglichen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.
[1] https://www.nabe.gv.at/nabe-aktionsplan/#top; https://www.bmj.gv.at/themen/Vergaberecht/Strategische-Beschaffung-in-%C3%96sterreich.html
[2] https://www.derstandard.at/story/3000000279090/laesst-die-oeffentliche-hand-bei-bio-und-tierwohl-aus
[3] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220207_OTS0104/parlament-verpflichtet-sich-zur-klimaneutralen-oeffentlichen-beschaffung
[4] https://www.derstandard.at/story/3000000285183/parlament-plante-keinen-oekostrom-mehr-zu-beziehen-aber-das-geht-nicht