480/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.09.2025
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Entschließungsantrag

Parlamentarische Materialien

 

der Abgeordneten Jakob Schwarz, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde

 

betreffend wirksames Genderbudgeting endlich umsetzen

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Seit dem Jahr 2009 verpflichtet Art. 13 Abs. 3 B-VG Bund, Länder und Gemeinden, bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben, und bildet die rechtliche Grundlage für die Implementierung von Gender Budgeting. Mit dem In-Kraft-Treten des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 wurde die Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Erläuterung von Zielen, Strategien und Wirkungen im Strategiebericht (§14 Abs. 2 BHG 2013), der Wirkungsorientierten Folgenabschätz-ung (§ 17 Abs. 1 BHG 2013), der Erstellung der Angaben zur Wirkungsorientierung auf Untergliederungs-, Globalbudget- und auch Detailbudgetebene (§ 41 Abs. 1 und 2 sowie § 43 BHG 2013) sowie der Berichtslegung über die Ergebnisse des Wirkungscontrolling (§ 68 Abs. 5 BHG 2013) verbindlich festgelegt.[1]

 

Das österreichische Modell hat internationale Beachtung gefunden, weil es von der Planung bis zum Controlling auf Budget- und Projektebene begleitet. Österreich war in diesem Bereich Vorreiter. Allerdings wurden mit längerer Erfahrung auch Probleme in der Praxis offensichtlich. Der Budgetdienst des Parlaments hat die wichtigsten Kritikpunkte zusammengefasst.[2] Es fehlen einerseits eine Verknüpfung des Gleichstellungsaspekts der Wirkungsorientierung mit dem Budget und eine Gesamtstrategie der Wirkungsorientierung, andererseits variieren die Angaben der Gleichstellungsdimensionen in den Wirkungsorientierten Folgeabschätzungen (WFA) stark in ihrer Qualität – um nur einige Probleme zu nennen.

 

Zum Ende der letzten Gesetzgebungsperiode wurde daher mit der Zustimmung von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS ein Entschließungsantrag angenommen, der die Bundesregierung auffordert, Verbesserungen beim Gender Budgeting umzusetzen.[3]

Ein zentraler Punkt des Entschließungsantrags ist die „Konsequente Durchführung von geschlechtsspezifischen (Wirkungs-) Analysen bei wesentlichen Förderungen“. Dieser Punkt ist nach wie vor relevant, da noch immer nicht alle Maßnahmen konsequent auf ihre Wirkung auf die Gleichstellung von Männern und Frauen hin analysiert werden.

 

Die Verbesserung des Gender Budgetings ist weiterhin ausstehend und dringend notwendig. Insbesondere die Erstellung einer umfassenden Gleichstellungsstrategie und eines jährlichen Gender Budgeting Statements ist unerlässlich.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen sowie die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, Gender Budgeting weiterzuentwickeln, insbesondere durch:

 

-        Konsequente Durchführung von geschlechtsspezifischen (Wirkungs-) Analysen bei wesentlichen Förderungen;

-        Stärkung des Einsetzens der WFA bereits bei der Konzeption von Regelungsvorhaben, um alle relevanten Dimensionen ausreichend beachten zu können;

-        Fokussierung der Wirkungsorientierung, um höhere Steuerungsrelevanz zu erhalten;

-        Verstärkte Darstellung budgetrelevanter Gleichstellungsmaßnahmen im Bundesvoranschlag;

-        Erarbeitung einer umfassenden Gleichstellungsstrategie;

-        Schließen der Datenlücke und Erhöhung der analytischen Kompetenzen der Ressorts;

-        Prüfung der Aussagekraft und Weiterentwicklung der bestehenden Metaindikatoren im jährlichen „Bericht zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Wirkungsorientierung“;

-        Verstärkte Integration von Kennzahlen des nationalen Indikatorensets der Statistik Austria, welches zur Überprüfung des Sustainable Development Goal 5 (Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen) eingesetzt wird, in die Wirkungsorientierung;

-        Stärkung der Qualitätssicherung von WFA-pflichtigen Vorhaben, welche mit Auswirkungen im Bereich der „tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern“ verbunden sind“.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.



[1] Anfragebeantwortung des Budgetdienstes 2019: „Gender Budgeting:

Fortschritte und Herausforderungen“, https://www.parlament.gv.at/dokument/budgetdienst/analysen-auf-anfrage/BD_-_Anfragebeantwortung_zu_Gender_Budgeting.pdf

[2] ebenda

[3] https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2456?selectedStage=105