481/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.09.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Harald Schuh, Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
betreffend Beendigung der Abnahme nicht benötigter Covid‑19-Impfstoffe
In den vergangenen Jahren wurden durch die Teilnahme Österreichs am „Joint EU Approach to COVID-19 vaccines procurement“ in großem Ausmaß Impfstoffe eingekauft, die nicht benötigt wurden.[1] Konkret wurden bis dato mehr als 18 Millionen Covid-Impfungen im Wert von rund 300 Millionen Euro vernichtet, weitere rund zehn Millionen Dosen ans Ausland verschenkt.
Laut Bundesbudget 2025 sind 44 Millionen Euro für die Abnahme von weiteren 1,5 Millionen Covid‑19-Impfdosen vorgesehen, obwohl seit Jänner 2025 nur mehr rund 10.435 Impfungen in die elektronischen Impfpässe eingetragen wurden. Gleichzeitig liegen noch rund 545.000 Dosen auf Lager.
Gemäß Anfragebeantwortung 2484/AB[2] zur Anfrage 2959/J betreffend „Beschaffung von COVID-19-Impfdosen 2025 und 2026“[3] bestehen für 2025 konkret Abnahme-verpflichtungen bei BioNTech/Pfizer von rund 1,8 Millionen Impfstoffdosen. Diese Dosen seien allerdings teilweise in das Jahr 2026 verschoben worden, sodass für 2025 die genannten rund 1,5 Millionen Impfstoffdosen und für 2026 knappe 300.000 Impfstoffdosen abzunehmen wären. Für Lagerung, Distribution, Zubehör und Entsorgung allein dieser noch heuer und kommendes Jahr abzunehmenden 1,8 Millionen Dosen fallen zusätzliche Kosten in zweistelliger Millionenhöhe an.
Es bestehen also weiterhin Verpflichtungen, die zu fortlaufenden Kosten führen. Die aus dieser Beschaffungspolitik resultierende Vernichtung großer Mengen Impfstoff, die Spenden von Millionen Dosen ans Ausland sowie die weitere finanzielle Belastung trotz praktisch nicht vorhandener Nachfrage stellen eine massive Steuergeld-verschwendung dar. Vor dem Hintergrund steigender Belastungen für Leistungsträger, Pensionisten und Familien ist eine Fortführung dieser Praxis gegenüber der österreichischen Bevölkerung völlig unvertretbar.
Im Mai 2023 wurden auf EU-Ebene in Verhandlungen mit BioNTech Pfizer die Annahmeverpflichtungen Österreichs für 2023 zwar von 9,8 Millionen Dosen auf 4,1 Millionen reduziert bzw. der Abnahmezeitraum verlängert. Laut dem damaligen grünen Gesundheitsminister Rauch erhöhte sich aber im Gegenzug der Stückpreis.
Im Sinne eines sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Umgangs mit öffentlichen Mitteln gilt es jetzt unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen, um eine tatsächlich sinnvolle und nachhaltige Korrektur der Abnahmeverpflichtungen zu erreichen. Ziel dieser Verhandlungen muss sein, die noch bestehenden Abnahme- und Zahlungspflichten für Covid‑19-Impfstoffe zu unterbinden und die dadurch freiwerdenden Mittel zumindest so einzusetzen, dass sie für jene Arzneimittel und medizinischen Produkte verwendet werden, die in Österreich tatsächlich gebraucht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, auf EU-Ebene bzw. direkt mit dem Hersteller unverzüglich in Verhandlungen einzutreten, mit dem Ziel, alle noch offenen Liefer- und Zahlungsverpflichtungen für Covid‑19-Impfstoffe zu beenden und zumindest eine Umwidmung dieser Verpflichtungen auf tatsächlich in Österreich benötigte Arzneimittel oder medizinische Produkte zu erreichen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.