Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2024, wird wie folgt geändert:
1. In § 31 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „für Heimarbeiter“ die Wortfolge „und für freie Dienstnehmer:innen nach § 4 Abs. 4 ASVG“ eingefügt.
2. In § 36 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „und der Heimarbeiter“ die Wortfolge „und freie Dienstnehmer:innen nach § 4 Abs. 4 ASVG“ eingefügt.