Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2024, wird wie folgt geändert:

1. In § 31 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „für Heimarbeiter“ die Wortfolge „und für freie Dienstnehmer:innen nach § 4 Abs. 4 ASVG“ eingefügt.

2. In § 36 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „und der Heimarbeiter“ die Wortfolge „und freie Dienstnehmer:innen nach § 4 Abs. 4 ASVG“ eingefügt.