483/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.09.2025
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Entschließungsantrag
Parlamentarische Materialien
der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde
betreffend Evaluierung des Bundessportförderungsgesetzes 2017
BEGRÜNDUNG
Mit dem Inkrafttreten des Bundessportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017) wurde die gesetzliche Grundlage für die Vergabe von Bundesmitteln im Bereich des Sports neu geregelt. Ziel war es, die Sportförderung des Bundes effizienter, transparenter und wirkungsorientierter zu gestalten. Seither wurden zwei Förderperioden im Rahmen des Gesetzes durchlaufen, wobei die zweite Periode Ende 2025 endet.
Im Jahr 2022 veröffentlichte der Rechnungshof einen umfassenden Bericht zum „System der Bundessportförderung“ (Reihe Bund 2019/14) sowie im Jahr 2023 eine Follow–up–Überprüfung (Reihe Bund 2023/20), in denen er zahlreiche strukturelle, organisatorische und prozessuale Mängel aufzeigte. Kritisiert wurden unter anderem unklare Zieldefinitionen, unzureichende Wirkungsorientierung, mangelnde Transparenz bei der Mittelvergabe sowie unzureichende Kontrollmechanismen. Der Rechnungshof empfahl daher eine umfassende Überprüfung und Weiterentwicklung des Förderregimes.
Ein besonders schwerwiegender Kritikpunkt betraf die Zusammensetzung der Förderkommissionen. In mehreren Fällen sitzen in diesen Gremien Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen, die selbst Fördermittel beziehen. Diese Doppelrolle birgt erhebliche Interessenkonflikte, da Fördernehmer die Vergabe öffentlicher Mittel - zumindest informell - beeinflussen können, auch zugunsten der eigenen Organisation. Der Rechnungshof forderte daher klare Regelungen zur Unvereinbarkeit und die Stärkung unabhängiger Entscheidungsstrukturen.
Seit Inkrafttreten des bestehenden Bundessportförderungsgesetzes haben sämtliche Sportminister betont, dass eine Evaluierung des Gesetzes nach Ablauf von zwei Förderperioden sinnvoll und angebracht ist.
Angesichts der bevorstehenden dritten Förderperiode ab 2026 und im Sinne einer evidenzbasierten Weiterentwicklung der Sportförderung in Österreich ist es deshalb dringend geboten, das BSFG 2017 auf Basis der bisherigen Erfahrungen sowie unter Einbeziehung der Kritik und Empfehlungen des Rechnungshofs umfassend zu evaluieren. Ziel muss es sein, die Wirksamkeit der eingesetzten Fördermittel zu erhöhen, die Fördervergabe nachvollziehbar und fair zu gestalten sowie eine zukunftsfitte, nachhaltige und inklusive Sportförderung sicherzustellen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport wird aufgefordert, das Bundessportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017) nach Abschluss der zweiten Förderperiode umfassend zu evaluieren und dem Nationalrat darüber zu berichten. Die Evaluierung soll insbesondere die Kritikpunkte und Empfehlungen der Rechnungshofberichte zur Bundessportförderung berücksichtigen und auf eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen im Sinne von Transparenz, Wirkungsorientierung und Effizienz der Fördermittelverwendung abzielen. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die Zusammensetzung der Fördergremien zu legen, um Interessenkonflikte zu vermeiden und unabhängige Entscheidungsstrukturen zu gewährleisten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sportausschuss vorgeschlagen.