484/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.09.2025
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Entschließungsantrag

Parlamentarische Materialien

 

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend: Für einen einheitlichen Gesamtvertrag – Entmachtung der Landesärztekammern

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die Verhandlungen über einen bundeseinheitlichen Gesamtvertrag zwischen Ärzt:innen und Österreichischer Gesundheitskasse (ÖGK) ziehen sich immer mehr in die Länge.

Die Zusammenlegung der einzelnen Landeskrankenkassen zur ÖGK ist bereits rund fünf Jahre her. Zu der von schwarz-blau versprochenen Patient:innenmilliarde ist es nie gekommen. Die damals zuständige Ministerin sprach später in Bezug auf die „Patientenmilliarde“ nicht umsonst von einem „Marketing-Gag“ zur besseren Vermarktbarkeit der Kassenreform. Aber nicht nur die angebliche Einsparung wurde nie erreicht, auch eines der zentralen Versprechen wurde bis heute nicht umgesetzt: bundesweit einheitliche Versorgung für die Versicherten. Statt eines einheitlichen Gesamtvertrages zwischen ÖGK und Ärzteschaft gibt es immer noch neun verschiedene Vertragssysteme. Unterschiedliche Honorare für gleiche Leistungen und unterschiedliche Leistungen in den Bundesländern sind die Folge. Im Rahmen der letzten Finanzausgleichsverhandlungen haben sich die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern einem raschen Abschluss eines Gesamtvertrags verweigert.

„Gesamtvertrag“ mag zwar ein sperriges Wort sein, zur Verbesserung der Versorgungsqualität für Patient:innen ist dieser aber zwingend notwendig. Die rund 7,6 Mio. Versicherten zahlen unabhängig vom Bundesland dieselben Krankenversicherungsbeiträge, bekommen aber je Bundesland unterschiedliche Leistungen. Beim Abschluss eines Gesamtvertrags geht es auch darum, dass Patient:innen, egal in welchem Bundesland sie wohnen, endlich Zugang zu den gleichen Leistungen haben. Im Rahmen des Gesamtvertrages sollen auch die Honorarsätze für die Ärzt:innen vereinheitlicht werden. Bis jetzt fallen die Honorarsätze je nach Bundesland unterschiedlich hoch aus.

Der Gesamtvertrag wird allerdings nicht nur zwischen der ÖGK und der Bundesärztekammer verhandelt, sondern es braucht auch die Zustimmung der einzelnen Landeskammern. Etwas überspitzt formuliert: Jede Länderkammer will ihre vermeintlichen „Vorteile“ retten, der Gesamtblick und der Gesamtvorteil gehen verloren. Um aus dieser Pattstellung herauszukommen und einen Abschluss voranzutreiben, empfiehlt der Rechnungshof die Landesärztekammern zu entmachten. Dies ist eine der Empfehlungen des Rechnungshofrohberichts „Ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich 2018 bis 2023“, der seit August dem Profil vorliegt[1] und im Sommer 2025 wieder Schwung in die Debatte gebracht hat.

Ein Vorschlag, dem sich auch Staatssekretärin Königsberger-Ludwig annähern kann, zumindest hat sie im Sommer medial verlautbart den Rechnungshofvorschlag sehr ernst zu nehmen[2].

Mittlerweile ist es um das Thema politisch wie auch medial wieder ruhiger geworden. Einen Gesamtvertrag gibt es aber nach wie vor nicht.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert dem Nationalrat bis zum 31. März 2026 eine Gesetzesvorlage vorzulegen, die die Zustimmung der Landesärztekammern im Zusammenhang mit einem einheitlichen Gesamtvertrag hinfällig macht.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.



[1] Rechnungshof empfiehlt Entmachtung der Landesärztekammern: https://www.profil.at/oesterreich/rechnungshof-empfiehlt-entmachtung-der-landesaerztekammern/403071873

[2] ÖGK-Gesamtvertrag "Gebot der Stunde“ https://orf.at/stories/3402761/