488/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.09.2025
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Parlamentarische Materialien

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ein Verbot von Bewegtbild-Darstellungen auf Zigarettenautomaten

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Der Konsum von Tabakwaren aber auch von Produkten wie Pouches (Nikotinbeutel) oder Vapes („elektrische Zigaretten“) stellt nachweislich ein erhebliches Gesund-heitsrisiko dar und verursacht hohe gesellschaftliche sowie volkswirtschaftliche Kosten. Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene gelten als besonders gefährdete Zielgruppen für den Einstieg in den Tabakkonsum. Gleichzeitig werden so genannte Vapes oder auch Pouches als vermeintlich gesündere Alternative zu herkömmlichen Zigaretten beworben, und sind für viele Tabakunternehmen bereits das deutlich lohnendere Geschäftsfeld. Das alles auf Kosten der Gesundheit der Konsument:innen.

An Zigaretten- und Nikotinproduktautomaten werden deshalb auch zunehmend Bewegtbilder durch die Hersteller und Händler eingesetzt. Diese Form der Darstellung hat eine wesentlich höhere Aufmerksamkeitsspanne und emotionale Wirkung als statische Bilder oder Plakate. Sie trägt somit dazu bei, Tabak- und Nikotinproduktkonsum zu normalisieren, Markenbindung zu fördern und insbesondere jüngere Menschen verstärkt anzusprechen.

Um die Wirksamkeit bestehender gesellschaftlicher Gesundheitsförderung zu gewährleisten, ist es wesentlich, Bewegtbilder auf derartigen Automaten zu unterbinden, da diese einen besonderen Anreiz darstellen oder den Konsum verharmlosen.

Während statische Kennzeichnungen (z.B. Alterskontrollhinweise, gesetzliche Warnungen) erforderlich sind, widersprechen zusätzliche Bewegtbilder den Zielen der Prävention und konterkariert öffentliche Gesundheitsmaßnahmen.

Daher erscheint es geboten, diese Form der Darstellung zu untersagen, um einen kohärenten Schutz vor den Gesundheitsgefahren der Tabak- und Nikotinprodukte zu gewährleisten.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gesetzliche Regelungen vorzulegen, die Bewegtbilder auf Zigarettenautomaten untersagen. Dabei ist sicherzustellen, dass bestehende gesetzliche Informationspflichten (z. B. Alterskontrollhinweise, Warnhinweise) unberührt bleiben.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.