490/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.09.2025
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend drastische Kürzungen beim Mobilitätszuschuss für Menschen mit Behinderungen

 

BEGRÜNDUNG

 

Das Sozialministerium gewährt berufstätigen Menschen, denen die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar ist, und die deshalb einen eigenen PKW oder Taxis verwenden müssen, einen Mobilitätszuschuss. Im vergangenen Jahr 2024 betrug dieser Mobilitätszuschuss 697 Euro jährlich. Für das Jahr 2025 wurde dieser Zuschuss nun auf 335 Euro und damit um über 50 Prozent gekürzt.

 

Nach der gänzlichen Abschaffung des Klimabonus, den Menschen mit Behinderungen wegen mangelnder Barrierefreiheit der öffentlichen Verkehrsmittel unabhängig vom Wohnort in voller Höhe ausgezahlt bekamen, ist dies die nächste Belastung dieser Gruppe.

 

Besonders auswirken wird sich dies in ländlichen Regionen, wo Menschen mit Behinderungen nur wenige barrierefreie öffentliche Verkehrsmittel vorfinden.
So ergab erst kürzlich eine Anfragebeantwortung (2367/AB vom 9. September 2025) von BM Hanke, dass lediglich 490 von 1031 Bahnhöfen, d. h. weniger als die Hälfte, barrierefrei zugänglich sind.

 

Um ihren Beruf ausüben zu können, sind Menschen mit Behinderungen an Orten ohne barrierefreien öffentlichen Verkehr ganz besonders auf ihren eigenen PKW angewiesen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales,

Pflege, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Kürzungen beim Mobilitätszuschuss unverzüglich zurückzunehmen und ihn unter Berücksichtigung der Inflation auf dem bisherigen Niveau auszuzahlen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.