493/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.09.2025
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Parlamentarische Materialien

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend neues überarbeitetes Epidemiegesetz

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Am 25. Februar 2020 wurden die ersten positiven Fälle von COVID-19 in Österreich festgestellt. Diese Ereignisse haben deutlich gemacht, dass unser Land auf eine derartige Bedrohung des Gesundheitswesens unzureichend vorbereitet war. Es fehlten nicht nur die von der WHO mehrfach eingeforderten Epidemiepläne, sondern auch das Epidemiegesetz (EpiG) als rechtliche Grundlage für notwendige Maßnahmen war veraltet und nicht an die Anforderungen moderner Pandemiebekämpfung angepasst. Der Kern des EpiG stammt aus dem Jahr 1913 und war primär für lokal begrenzte Krankheitsausbrüche konzipiert, nicht jedoch für überregionale Bedrohungen des Gesundheitssystems. Dies verdeutlicht sich auch an den zahlreichen Novellierungen, die im Laufe der Pandemie notwendig waren. Das Epidemiegesetz wurde seit Ausbruch der Pandemie 27-mal novelliert und das neu geschaffene Covid-19-Maßnahmengesetz 18-mal.

 

Rasch zeichnete sich ab, dass eine grundlegende Neufassung des Gesetzes erforderlich ist. Mit der Erstellung eines Virusvariantenmanagementplans wurde erstmals ein Pandemieplan vorgelegt, und das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) begann mit der Erarbeitung von Vorschlägen für ein neues EpiG. Dabei lag der Schwerpunkt auf klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in einem föderalen Staat – basierend auf den Erfahrungen der COVID-19-Pandemie. Dieser Prozess umfasste eine breite Einbindung relevanter Stakeholder und sollte in eine umfassende Neufassung des Epidemiegesetzes münden. Allerdings gelangte diese Arbeit bis jetzt weder in die Begutachtung noch in den parlamentarischen Prozess.

 

Um auf kommende Bedrohungen unseres Gesundheitswesens wie Pandemien oder Epidemien gut vorbereitet zu sein, bedarf es dringend einer Neufassung des Epidemiegesetzes im Sinne eines modernen, flexiblen – nicht jede Pandemie oder Epidemie wird gleich verlaufen und dieselben Voraussetzungen haben – und vorausschauenden Instrumentariums. Unumgänglich ist es hierbei auf hohe rechtsstaatliche Standards und die höchstgerichtliche Rechtsprechung (zu COVID-19) zu achten, sowie die Forderungen seitens der Wissenschaft und des Rechnungshofes zu berücksichtigen.

 

Eine transparente und faktenbasierte Debatte über ein neues Epidemiegesetz ist dringend notwendig, um Desinformation vorzubeugen und ein modernes Rechtsinstrumentarium zu schaffen, das ermöglicht gravierende Bedrohungen durch hochansteckende lebensgefährliche Erkrankungen künftig besser zu bewältigen.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Entwurf für ein neues Epidemiegesetz vorzulegen. Dabei soll insbesondere auf die bereits geleistete Vorarbeit des BMSGPK in der XXVII. Gesetzgebungsperiode zurückgegriffen werden. Folgende Punkte sollen jedenfalls behandelt werden:

 

·         Umfassende Berücksichtigung der höchstgerichtlichen Rechtssprechung

·         Stärkung und Verankerung von Früherkennungs- und Überwachungsprogrammen zur frühzeitigen Erkennung von epidemiologischen Entwicklungen. Vorrang der Prävention, Ausbau gelinderer Maßnahmen

·         Verbesserungen des epidemiologischen Meldesystems (EMS) mit der Zielsetzung, die Datenqualität sowie die behördliche Zusammenarbeit zu verbessern.

·         Verbesserungen bezüglich der effektiven Zusammenarbeit zwischen Behörden und anderen Playern im Epidemie- oder Pandemiefall.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.