Bundesgesetz, mit dem das Investitionskontrollgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG), BGBl. I Nr. 87/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025, wird wie folgt geändert:
In § 23 lautet Absatz 5 wie folgt:
„(5) Der jährliche Bericht gemäß Abs. 1 hat sich auf ein volles Kalenderjahr zu beziehen. Er ist dem Nationalrat bis zum 1. Oktober des Folgejahres zu übermitteln und in geeigneter Weise öffentlich kundzumachen.“