Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz, mit dem Regelungen über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung getroffen werden (Fortpflanzungsmedizingesetz - FMedG), BGBl. Nr. 275/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2018, wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 1 entfällt.
2. In § 2 Abs. 2 entfällt die Wendung „ferner“.
3. Nach § 2 Abs. 2 Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:
„3a. eine Schwangerschaft bei einer alleinstehenden Frau ab dem vollendeten 25. Lebensjahr innerhalb der biologisch-reproduktiven Phase herbeigeführt werden soll oder“
4. Im § 26 erhält der Text des zweiten Absatz 7 die neue Absatzbezeichnung „(8)“ und es wird dem neuen Abs. 8 folgender Absatz 9 angefügt:
„(9) § 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2026 tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.“