Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz, mit dem Regelungen über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung getroffen werden (Fortpflanzungsmedizingesetz - FMedG), BGBl. Nr. 275/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2018, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 1 entfällt.

2. In § 2 Abs. 2 entfällt die Wendung „ferner“.

3. Nach § 2 Abs. 2 Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:

      „3a. eine Schwangerschaft bei einer alleinstehenden Frau ab dem vollendeten 25. Lebensjahr innerhalb der biologisch-reproduktiven Phase herbeigeführt werden soll oder“

4. Im § 26 erhält der Text des zweiten Absatz 7 die neue Absatzbezeichnung „(8)“ und es wird dem neuen Abs. 8 folgender Absatz 9 angefügt:

„(9) § 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2026 tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.“