498/A XXVIII. GP

Eingebracht am 15.10.2025
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ANTRAG

der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investitionskontrollgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Investitionskontrollgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz - InvKG), BGBl. I Nr. 231/2022, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025, wird wie folgt geändert:

 

In § 3 Abs. 2 wird der Ziffer 3 folgender Satz angefügt:

 

Dabei ist es unbeachtlich, ob diese Beteiligung mittelbar oder unmittelbar ist.“

 

Begründung:

 

§ 3 Abs. 2 regelt demonstrativ Fälle, in denen eine mögliche Gefährdung der in Abs. 1 angeführten Interessen vorliegt. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, ob eine erwerbende Person, oder eine natürliche Person, die eine leitende Funktion in einer erwerbenden juristischen Person innehat, an Aktivitäten beteiligt ist oder war, die Auswirkungen auf die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder hatten, oder ob ein erhebliches Risiko besteht, dass eine der vorgenannten Personen an illegalen oder kriminellen Aktivitäten beteiligt ist oder war.

Mit der Änderung in Abs. 2 wird nun ausdrücklich klargestellt, dass eine Beteiligung an einer solchen Aktivität durch die erwerbende Person oder natürliche Person, die eine leitende Funktion in einer erwerbenden juristischen Person innehat, nicht nur unmittelbar (zB durch eine Tätigkeit als Geschäftsführer:in), sondern auch mittelbar (zB ein Fonds, an dem verschiedene Personen beteiligt sind, wobei eine davon an illegalen oder kriminellen Aktivitäten beteiligt ist oder war) erfolgen kann.

Damit soll sichergestellt werden, dass all jene Fälle erfasst werden, in denen durch Schachtelkonstruktionen prima facie keine unmittelbare Beteiligung vorliegt, aber aufgrund von Anteils-, Kapital- oder sonstigen Beteiligungen über Treuhandkonstruktionen diese Fälle erfüllt werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.