Bundesgesetz, mit dem das Investitionskontrollgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz - InvKG), BGBl. I Nr. 231/2022, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025, wird wie folgt geändert:
In § 3 Abs. 2 wird der Ziffer 3 folgender Satz angefügt:
„Dabei ist es unbeachtlich, ob diese Beteiligung mittelbar oder unmittelbar ist.“