Bundesgesetz, mit dem das Investitionskontrollgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz - InvKG), BGBl. I Nr. 231/2022, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2025, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage wird in Teil 1 nach der Z 5 folgende Z 6 angefügt:

         „6. Forschung und Entwicklung in den Bereichen Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung“

2. In der Anlage entfällt in Teil 2 Z 3.4 der Ausdruck „einschließlich Forschung und Entwicklung in diesen Bereichen“.

3. In § 29 entfällt der Absatz 3.