501/A XXVIII. GP
Eingebracht am 15.10.2025
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ANTRAG
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz geändert wird (Flugpassagier-Entlastungsgesetz)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz geändert wird (Flugpassagier-Entlastungsgesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Flugabgabegesetz – FlugAbgG, BGBl. I Nr. 111/2010, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2020, wird wie folgt geändert:
Nach § 16 wird folgender § 17 samt Überschrift eingefügt:
„Außerkrafttreten
§ 17. Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember 2025 außer Kraft.“
Begründung
Die im Flugabgabegesetz vorgesehene Flugabgabe, de facto eine Urlaubssteuer, führt zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil und mindert die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich. Während zahlreiche europäische Staaten – darunter die Schweiz, Irland, Spanien, Portugal, Finnland, Polen und Tschechien – bewusst auf eine nationale Flugabgabe verzichten, wird in Österreich eine zusätzliche Flugabgabe eingehoben, mit dem klaren Zeil der De-Attraktivierung des Luftverkehrsstandorts Österreich. Dies verteuert Abflüge im internationalen Vergleich spürbar und wirkt sich massiv negativ auf den Flugverkehr in Österreich aus.
Die Kostenbelastung trifft unmittelbar die Passagiere, da die Abgabe in Form höherer Ticketpreise weitergegeben wird. Österreichische Fluggäste und internationale Besucher Österreichs weichen daher zunehmend auf nahegelegene Flughäfen im Ausland aus. Dies führt zu sinkenden Passagierzahlen in Österreich und zu Verlusten an Wertschöpfung und Beschäftigung, nicht nur im Verkehrssektor.
Besonders gravierend wirkt sich die Abgabe auf Regionalflughäfen wie Graz, Linz, Klagenfurt oder Innsbruck aus. Bei deren begrenztem Streckenportfolio entscheiden schon geringe Mehrkosten über die Wirtschaftlichkeit einer Verbindung. Die Flug-abgabe erhöht damit das Risiko von Angebotskürzungen, was im Fall der Standort-aufgabe von Wizz Air am Flughafen Wien[1] bereits sichtbar geworden ist. Es droht darüber hinaus eine weitere Abwanderung von Airlines verbunden mit einer Reduktion der ab Österreich angeflogenen Ziele.[2]
Die so selbst verschuldete verschlechterte internationale Anbindung Österreichs beeinträchtigt nicht nur den Tourismus, sondern in besonderem Maße auch die österreichische Wirtschaft. Unternehmen, Investoren und Geschäftspartner benötigen einen gut erreichbaren Standort mit regelmäßigen Flugverbindungen. Jede Einschränkung schwächt die internationale Wettbewerbsfähigkeit und reduziert die Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort.
Eine ersatzlose Abschaffung der Flugabgabe ist daher dringend notwendig, um die Kostenbelastung der Passagiere zu reduzieren, Regionalflughäfen zu entlasten, die internationale Anbindung zu sichern und die Attraktivität des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich wieder zu stärken.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zuzuweisen und eine erste Lesung innerhalb von drei Monaten durchzuführen.