501/A XXVIII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 15.10.2025

 

 

Änderungen laut Antrag vom 15.10.2025

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

 

Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz geändert wird (Flugpassagier‑Entlastungsgesetz)

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Das Flugabgabegesetz – FlugAbgG, BGBl. I Nr. 111/2010, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2020, wird wie folgt geändert:

 

Hinweis der ParlDion: Richtig müsste die Novellierungsanordnung (NovAo) lauten:

Nach § 16 wird folgender § 17 samt Überschrift angefügt:

Eine solche Änderung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich.

Nach § 16 wird folgender § 17 samt Überschrift eingefügt:

 

 

„Außerkrafttreten

Außerkrafttreten

 

§ 17. Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember 2025 außer Kraft.“

§ 17. Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember 2025 außer Kraft.