501/A XXVIII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek,
Kolleginnen und Kollegen
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Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 15.10.2025 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz geändert wird (Flugpassagier‑Entlastungsgesetz) |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Flugabgabegesetz – FlugAbgG, BGBl. I Nr. 111/2010, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2020, wird wie folgt geändert: |
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Hinweis der ParlDion: Richtig müsste die Novellierungsanordnung (NovAo) lauten: Nach § 16 wird folgender § 17 samt Überschrift angefügt: Eine solche Änderung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich. |
Nach § 16 wird folgender § 17 samt Überschrift eingefügt: |
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„Außerkrafttreten |
Außerkrafttreten |
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§ 17. Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember 2025 außer Kraft.“ |
§ 17. Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember 2025 außer Kraft. |