502/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 15.10.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

betreffend Gewaltschutzpaket I

 

 

Die Online-Zeitschrift „Beobachter-Online“ berichtete über den Kampf des Herrn Marcel Jeninga gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern. In diesem Bericht wird insbesondere auf ein Pädophilen-Handbuch im Darknet eingegangen, welches als 1000-seitiges PDF heruntergeladen werden kann. Es wird die Anatomie von Kindern, ob männlich oder weiblich, und wie der Missbrauch ohne sichtbare Verletzungen vollzogen werden kann, beschrieben:

 

„[…] Es beschreibt auf zirka 1.000 Seiten in englischer Sprache detailliert in mehreren Stufen das Vorgehen, wie ein Täter, ohne Spuren zu hinterlassen, ein Kind sexuell missbrauchen kann (der ‚Beobachter‘ hatte darüber bereits berichtet).

 

In dem Handbuch werden mögliche Risiken, die Vorgehensweise, wie man das Vertrauen eines Kindes erlangen kann sowie strategisch günstige Orte, an denen sich potentielle Opfer am besten überwältigen lassen, gezeigt. Es werden sogar die Vorgehensweisen für verschiedene Altersgruppen dargelegt.

 

Für jede eigene Gruppe gibt es unterschiedliche Herangehensweisen. Zur Erklärung wird dabei genau die Anatomie eines Kindes, sowohl Mädchen als auch Jungen, beschrieben. „Dazu gehört auch eine Zeichnung der kindlichen Hand“, so Jeninga. Dadurch sollen Verletzungen und damit Spuren vermieden werden. […]“[1]

 

Nicht nur, dass im Darknet solche Anleitungen heruntergeladen werden können, können auch Kindersexpuppen ohne Probleme über Online-Plattformen gekauft werden. Die Puppen werden in verschiedenen Größen angeboten und aus China versandt. Neben diesem besonders verstörenden Produkt finden sich aber auch noch Dutzende weitere Ganzkörper-Puppen, die mehrere Hundert Euro kosten. Mit einer Größe von 125 Zentimeter und einem Gewicht von 20 Kilogramm sind auch sie eindeutig einem Kinderkörper nachempfunden.[2]

 

In Dänemark wurde 2020 der Kauf von Kindersexpuppen verboten, um dem Kindes-missbrauch nicht Vorschub zu leisten.[3]

 

Sexueller Missbrauch an Kindern und unmündigen Minderjährigen ist kein Vergehen, sondern ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit – ein Mord an Kinderseelen. Wer Kinder quält, missbraucht oder sich an deren Leid ergötzt, zerstört Vertrauen, Unschuld und Zukunft. Wer solche Verbrechen digital speichert, konsumiert oder verbreitet, ist Mittäter an der fortgesetzten Verletzung der Schwächsten. Dass unser Strafrecht in diesem Bereich versagt, ist mittlerweile offensichtlich – zu viele aktuelle Fälle belegen das erschütternd deutlich.

 

Der Fall Florian Teichtmeister hat auf dramatische Weise gezeigt, wie groß die Diskrepanz zwischen öffentlichem Rechtsempfinden und tatsächlicher Straf-zumessung ist. Ein Mann, der über 70.000 Dateien mit bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial – viele davon mit Gewalttexten versehen – besaß, wurde zu zwei Jahren bedingt verurteilt. Er durfte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Dass jemand, der sich an der sexualisierten Ausbeutung von Kindern beteiligt, mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, während Wirtschaftsbetrüger oft jahrelang ins Gefängnis müssen, zeigt ein eklatantes Ungleichgewicht in der Bewertung von Schuld und Gerechtigkeit.

 

Ebenso erschütternd war der Fall einer Jugendbande in Wien, die eine Zwölfjährige über Monate hinweg sexuell missbraucht, gefügig gemacht und mit Videos erpresst haben soll. Obwohl die Beweislage schwerwiegend erschien, kam es zu einem Freispruch in erster Instanz – ein Urteil, das die Bevölkerung fassungslos zurückließ. Solche Entscheidungen nähren den Eindruck, dass in Österreich der Täterschutz oft höher gewichtet wird als der Schutz der Opfer. Diese Wahrnehmung ist verheerend für das Vertrauen in den Rechtsstaat.

 

Täter sitzen ihre Strafe ab – sofern überhaupt eine verhängt wird. Die Opfer jedoch tragen ihre „Strafe“ tief in der Seele, oftmals ein Leben lang. Sie leiden unter Angst, Scham und einem zerstörten Urvertrauen, während die Gesellschaft sich allzu oft dem Täter zuwendet, um seine „Resozialisierung“ zu ermöglichen. Diese Schieflage ist unerträglich. Kinderseelen sind das zerbrechlichste Gut, das eine Gesellschaft zu schützen hat. Der Staat hat die Pflicht, sie mit allen Mitteln des Rechts zu bewahren.

 

Es muss endlich ein Ende der Kuscheljustiz geben. Die Zeit des Wegschauens, des Abwägens zwischen Täterwohl und Opferschmerz, muss vorbei sein. Wer Kinder missbraucht oder sich an bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen beteiligt, darf keine mildernden Umstände erwarten. Es braucht Strafen, die nicht nur abschrecken, sondern auch ein klares Signal senden: Der Staat steht auf der Seite der Opfer – und nicht auf jener der Täter.

 

Nach wie vor ist es möglich, dass einschlägig vorbestrafte Täter in Bereichen arbeiten, in denen sie Kontakt zu Minderjährigen haben. Nach wie vor ist der Besitz sogenannter „Pädophilen-Handbücher“ und Kindersexpuppen in Österreich nicht explizit strafbar. Therapien für traumatisierte Kinder werden zu selten finanziert, Familien mit der Last der Heilung alleine gelassen. Schadenersatzansprüche verjähren, bevor viele Opfer überhaupt in der Lage sind, über das Erlebte zu sprechen. Das alles ist Ausdruck eines Systems, das noch immer Täterverständnis über Opferschutz stellt.

 

Der Staat muss wieder klar Stellung beziehen. Der Schutz der Kinder hat Vorrang vor der Fürsorge für Täter. Das Strafrecht darf kein Ort milder pädagogischer Konzepte sein, sondern muss Schutzinstrument des Rechtsstaates bleiben.

 

Es ist höchste Zeit, dass Justiz und Politik ein klares Signal setzen, denn Täterschutz darf nicht länger Vorrang vor Opferschutz haben. Der Staat, und da die Justiz, darf nicht durch Nachsicht Vertrauen verspielen. Denn nichts sagt mehr über eine Gesellschaft aus, als wie sie ihre Kinder schützt – oder eben nicht schützt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten,

unter Strafe stellt,

zum Inhalt hat und vorsieht,

Ergänzend dazu soll ein breites Beratungs- und Unterstützungsangebot für jene Personen geschaffen werden, die entsprechende Sachverhalte anzeigen bzw. an die Öffentlichkeit bringen.“

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Justizausschuss zuzuweisen.



[1]   https://www.beobachter-online.de/seesen/nachricht/paedophilen-handbuch-endlich-ein-erfolgserlebnis-fuer-marcel-jeninga.html (aufgerufen am 13.10.2025)

[2]   https://futurezone.at/digital-life/kindersexpuppen-auf-amazon-sorgen-fuer-entsetzen/400759206 (aufgerufen am 13.10.2025)

[3]   https://www.tageblatt.lu/headlines/daenemark-verbietet-kindersexpuppen/ (aufgerufen am 13.10.2025)